Wegen falscher Brille Unfall gebaut: Welche Konsequenzen das für einen Fahrlehrer hat

Von Lisamarie Haas

Ein Fahrlehrer aus dem Kreis Sigmaringen hat mit einem Prüfer an Bord einen Unfall gebaut – weil er die falsche Brille trug. Für ihn und seine Fahrschule hat das Konsequenzen. Er steht jetzt vor Gericht.

Wegen falscher Brille Unfall gebaut: Welche Konsequenzen das für einen Fahrlehrer hat

Ein Fahrlehrer aus dem Kreis Sigmaringen steht vor Gericht (Symbolfoto).

Vor dem Amtsgericht muss sich der Leiter einer Fahrschule mit mehreren Standorten im Kreis Sigmaringen verantworten. Der 58-Jährige soll als Fahrlehrer während einer Motorradprüfung den Straßenverkehr gefährdet haben. Weil er mit dem Auto fuhr, obwohl er gesundheitlich nicht dazu in der Lage war, habe er Leib und Leben anderer Menschen gefährdet.

Als er am Ende der Prüfung den Prüfer zurückfahren wollte, stieß er außerdem auf dem Gelände des TÜV in Sigmaringen frontal mit einem geparkten Anhänger zusammen. Grund für die Vorfälle soll sein gesundheitlicher Zustand sein. Für seine Fahrschule hat das ebenfalls Konsequenzen.

Dem Mann gelingt der Schulterblick nicht

Er habe festgestellt, dass er seit zwei Jahren eine Brille mit falscher Sehstärke trage, sagte der Angeklagte bei der Polizei aus. Außerdem habe er laut der Anklageschrift Probleme mit der Netzhaut und aufgrund starker Nackenschmerzen Spritzen vom Arzt und Bettruhe verordnet bekommen.

Als er an dem Anhänger vorbeifahren wollte, sei ihm beim Schulterblick ein stechender Schmerz in den Nacken gefahren und er habe kurz die Augen geschlossen. So sei es zu dem Zusammenprall gekommen.

Am Unfalltag im November soll der 58-Jährige laut Anklageschrift außerdem während der Prüfung, bei der er mit dem Auto hinter dem Motorradprüfling fuhr, mehrmals auf die Gegenfahrspur geraten sein. Teilweise habe das dazu geführt, dass der Gegenverkehr bremsen oder auf den Bürgersteig ausweichen musste.

Falsche Brille liegt im Müll

Die Augenärztin des Angeklagten sagte vor Gericht als sachverständige Zeugin aus, sie habe etwa drei Wochen nach dem Unfall einen Sehtest bei ihm gemacht. Dabei habe sie festgestellt, dass seine Sehkraft für das Autofahren am Tag zwar ausreiche, in der Dämmerung oder in der Nacht dürfe er jedoch nicht fahren.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der 58-Jährige allerdings bereits eine neue, zu seiner Sehstärke passende Brille. Seine alte Brille habe er in den Müll geworfen, sagte der Angeklagte.

Problematisches Verhalten waren bekannt

Ein weiterer Fahrlehrer sagte vor Gericht als Zeuge aus, er habe bereits gehört, dass der Angeklagte bei Prüfungen häufiger in gefährlichen Situationen nicht eingreife. Ähnliche Erfahrungen deutete auch ein Prüfer des TÜV in seiner Zeugenaussage vor Gericht an.

Er habe hin und wieder Situationen mit dem Angeklagten erlebt, in denen dieser unsicher im Straßenverkehr gewesen und beispielsweise sehr weit links gefahren sei. Außerdem sei er dabei gewesen, als ein Fahrschüler den Fahrlehrer mit einem Anhänger touchierte, als dieser für einen Test auf der Straße stand und scheinbar den Wagen nicht kommen sah.

Fahrschule ist geschlossen

Zwischenzeitlich hat das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis beschlossen und die Polizei hat den Führerschein des Angeklagten beschlagnahmt. Wie das Landratsamt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ mitteilt, hat das zur Folge, dass dieser weder als Fahrlehrer noch als Fahrschulleiter arbeiten darf.

Der Fahrschulbetrieb könnte laut Landratsamt zwar weiterlaufen, wenn ein verantwortlicher Leiter bestellt wird. In der Gerichtsverhandlung erklärte der Verteidiger des Angeklagten jedoch, dass die Fahrschule aktuell geschlossen sei.

Angeklagter hat kein Einkommen mehr

Das bestätigt auch ein Zettel an der Tür der Fahrschule. Demnach ist diese bereits seit einigen Wochen zu. Das hat laut Rechtsanwalt des Angeklagten schwerwiegende Auswirkungen auf dessen finanzielle Situation. „Mein Mandant ist ohne jegliches Einkommen“, sagte der Jurist.

Bei einem weiteren Verhandlungstermin Ende März soll unter anderem die Ärztin des Angeklagten aussagen. Ihre Aussage soll Aufschluss darüber geben, ob der Fahrlehrer tatsächlich kurz vor dem Unfalltag Spritzen bekommen und Bettruhe verordnet bekommen hatte. Staatsanwalt Markus Engel machte deutlich, dass er von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. „Für mich ist das eine klare Sache und ich ziehe das durch bis zu jeder Instanz“, sagte er.