Hechingen, Bisingen

Wandern Hakenkreuze von selbst auf Facebook? Bisinger wegen Volksverhetzung vor Gericht

28.05.2020

von Matthias Badura

Wandern Hakenkreuze von selbst auf Facebook? Bisinger wegen Volksverhetzung vor Gericht

© Pascal Tonnemacher

In Hechingen steht ein 59-Jähriger wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht.

Einem 59-Jährigen wirft das Amtsgericht Hechingen vor, Hakenkreuze auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht zu haben. Der Angeklagte bestreitet das.

Vor dem Amtsgericht Hechingen ist ein Mann aus Bisingen wegen Volksverhetzung angeklagt. Auf seiner Facebook-Seite waren zwei Mal Hakenkreuze abgebildet – verfassungsfeindliche Symbole, die so nicht verwendet werden dürfen.

Dass die Nazi-Zeichen im Januar 2019 auf der fraglichen Seite im Internet zu sehen waren, ist unstrittig, allerdings behauptete der 59-Jährige am Mittwoch vor Gericht, er selbst habe sie nicht veröffentlicht, habe nichts damit zu tun.

Account inzwischen gekündigt

Wie er weiter darlegte, habe er seinen Facebook-Account inzwischen abgemeldet. Ungeachtetet seines Drängens beim Betreiber stehe die Seite zwar noch immer im Netz (freilich ohne die Hakenkreuze), er habe aber seit Monaten nichts mehr darauf veröffentlicht.

Wie kamen die Hakenkreuze aber dann auf die Seite?, fragte sich der Vorsitzende Richter Dr. Desmond Weyl. Vom Angeklagten erhielt er dazu keine befriedigende Antwort. Er wisse es nicht, wiederholte der Bisinger, er habe keine Erklärung.

Könnte es jemand aus seinem allernächsten Umfeld, aus seiner Familie gewesen sein? Das schloss der Angeklagte insofern aus, als er niemandem seine Passwörter überlassen habe.

Hasstirade gegen die Kanzlerin

Auf der Seite standen wohl noch mehr rechtslastige Kommentare und Bilder, darunter eine Hassparole gegen Bundeskanzlerin Merkel – „geistiger Sch...dreck“, wie Staatsanwalt Schneider kommentierte – doch diese Beiträge hat der Angeklagte nicht selber publiziert sondern von anderen übernommen und sie stehen auch nicht zur Anklage.

Sachverständige soll gehört werden

Ist es möglich, dass ein Unbekannter dem Beschuldigten die Hakenkreuze ohne dessen Wissen und Zustimmung auf die Seite gestellt hat? Staatsanwalt Schneider sah sich vom seinen technischen Kenntnissen her außerstande, das beurteilen zu können.

Um zu einem Ergebnis zu kommen, werde man einen Sachverständigen benötigen, meinte er. Das sah Richter Weyl genauso. Er vertagte den Prozess und kündigte an, zur Fortsetzung eine Sachverständige von der Kriminalpolizeidirektion Rottweil zu laden.

Zweiter Verhandlungstag ist im Juni

Weitergeführt wird der Prozess am Amtsgericht Hechingen am 10. Juni. Beginn ist um 9 Uhr.

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