Geislingen

Waldhof: Bürgersprechstunde und Scoping-Termin sind fix, aber Anlieger warten auf Einladung

22.09.2023

Von Daniel Seeburger

Waldhof: Bürgersprechstunde und Scoping-Termin sind fix, aber Anlieger warten auf Einladung

© Rosalinde Conzelmann

Die Bürgerinitiative Waldhof darf zum Scoping-Termin eine Stellungnahme abgeben.

Das Staatsministerium in Stuttgart hat die weiteren wichtigen Termine zum geplanten Absetzgelände auf der Staatsdomäne Waldhof bekanntgegeben.

Am Donnerstag, 12. Oktober, so heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung, finde im Bürgerhaus Harmonie der Stadt Geislingen eine Bürgersprechstunde zum geplanten Absetzgelände für die Bundeswehr auf der Staatsdomäne Waldhof statt. Von 14 bis 19 Uhr werden Vertreterinnen und Vertreter des Staatsministeriums Baden-Württemberg und des Bundesministeriums der Verteidigung vor Ort sein und Fragen zum Vorhaben beantworten.

Das Land Baden-Württemberg und der Bund hatten Anfang 2022 bei der Suche nach einem Ersatz für das Absetzgelände der Bundeswehr in Renningen-Malmsheim die Staatsdomäne Waldhof im Zollernalbkreis in den Fokus genommen und prüfen die Einleitung eines luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Für die Prüfung der Umweltverträglichkeit

Zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens ist für die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens ein Scoping-Termin geplant. Der Scoping-Termin findet am Dienstag, 24. Oktober, durch das zuständige Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) mit Fachbehörden und Verbänden statt. In diesem Termin werde mit den beteiligten Fachleuten der umliegenden Gebietskörperschaften Art und Umfang erforderlicher umweltfachlicher Prüfungen besprochen, heißt es in der Pressemitteilung. Der Scoping-Termin ist ein behördeninterner Termin. Die Bürgerinitiative Waldhof wird jedoch die Möglichkeit bekommen, vor Beginn des Scoping-Termins eine Stellungnahme abzugeben.

Man freue sich auf die Termine und bedanke sich, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme bestehe, führt Annemarie Schneider von der Bürgerinitaitive Waldhof aus. „Da es sich um ein luftfahrtverkehsrechtliches Verfahren handelt, müssten wir nicht gehört werden“, so Scheider. Man werde dann noch einmal die Argumente gegen das Absetzgelände und die Forderungen der BI vortragen. „Am 12.Oktober werden wir noch verschiedene Fragen stellen und am 24. Oktober dann sehr fundiert unsere Argumente vortragen“ erklärt die Vertreterin der Bürgerinitiative.

Anlieger haben bisher keine Einladung für Scoping-Termin

Ob bei diesem Scoping-Termin auch die unmittelbaren Anlieger mit dabei sind, ist noch nicht klar. Die betroffenen Landwirte hätten bisher keine Einladung erhalten, erklärt Tobias Vötsch vom Danneckerhof auf Anfrage unserer Zeitung. „Wir hoffen auf eine Einladung, so der Landwirt, „denn wir haben letztendlich den größten Schaden.

Die zuständige Pressestelle des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Bonn war am Freitag Nachmittag für Nachfragen nicht mehr zu erreichen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Fragen in der Bürgersprechstunde am 12. Oktober zu stellen. Informationen zum Scoping-Termin und weitere Unterlagen zur Standortsuche sind auch auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung zu finden.

Was ist eigentlich ein Scoping-Termin

Der Scoping-Termin dient der Vorbereitung der anschließenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der daraus erwachsende UVP-Bericht wird Bestandteil der Antragsunterlagen für ein formelles Genehmigungsverfahren. Eine inhaltliche Prüfung der Umweltverträglichkeit erfolgt im Scoping-Termin nicht. Diese wird erst nach Vorlage des UVP-Berichts im Genehmigungsverfahren durch das LufABw vorgenommen.

Die Einleitung des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist noch nicht entschieden. Eine luftrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung für den Übungsbetrieb. Aus diesem Grund ist ein auch nur interimsweiser Übungsbetrieb auf der Staatsdomäne Waldhof vor Erteilung der Genehmigung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

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