FUSSBALL

WFV-Entscheidung: Amateurfußball in der Winterpause – keine Spiele mehr in 2020

26.11.2020

Von Marcel Schlegel

WFV-Entscheidung: Amateurfußball in der Winterpause – keine Spiele mehr in 2020

© WFV

Das war's mit Amateurfußball in diesem Jahr.

Württembergs Fußballer gehen vorzeitig in die Winterpause – so lautet die Entscheidung, die der Württembergische Fußball-Verband (WFV) am Donnerstag veröffentlichte. Der Verband reagierte damit auf die nach wie vor strenge Corona-Verordnung, deren Maßnahmen Kanzlerin Merkel und die Länderchefs am Mittwoch aktualisierten.

Die Entscheidung ist gefallen – und sie war nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz so zu erwarten: Wie der WFV am Donnerstag mitteilte, finden dieses Jahr keine Spiele mehr statt. Das gilt für alle Amateurligen – von der Oberliga Baden-Württemberg abwärts. Auch mögliche Fortsetzungsszenarien schlagen die Stuttgarter Funktionäre schon vor. So könnte die Saison im Sommer nächsten Jahres verlängert werden. Im Folgenden lesen Sie die Stellungnahme des württembergischen Verbandes im Wortlaut:

Nachdem im Rahmen der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart wurde, die seit 2. November geltenden Corona-Beschränkungen im Wesentlichen bis zu den Weihnachtsfeiertagen aufrechtzuerhalten und es damit insbesondere keine Lockerungen für den Amateursport geben wird, müssen sämtliche bis zum Jahresende terminierten Spiele im Verbandsgebiet des WFV abgesetzt werden – und zwar ab einschließlich der Oberliga Baden-Württemberg abwärts.

Verband wollte nicht voreilig handeln

Mit Blick auf die beachtlichen Staffelgrößen in einigen Ligen war es erforderlich, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen, um sich die Möglichkeit offen zu halten, im Idealfall in diesem Jahr noch einige Spiele auszutragen. Denn unverändert hat oberste Priorität, den Vorgaben der Spielordnung Rechnung zu tragen. Das heißt: Soweit rechtlich möglich und zumutbar vollständige Meisterschaftsrunden mit Hin- und Rückspielen zu absolvieren. In Staffeln mit entsprechenden Mannschaftszahlen kommen deshalb auch Spiele bereits im Januar in Betracht, sollten Lockerungen beschlossen werden, die dies rechtlich ermöglichen.

Die dahingehenden Überlegungen waren auch Gegenstand der Beratungen mit sämtlichen Bezirksvorsitzenden am 18. November, in der die Bedeutung eines abgestimmten, zeitlich einheitlichen Vorgehens betont und verabredet wurde. Es hätte zudem auch keine ersichtlichen Vorteile für Vereine und Aktive gehabt, vorzeitig auf ungesicherter Grundlage vollendete Tatsachen zu schaffen.

Perspektiven fürs das restliche Spieljahr entwickeln

Nachdem derzeit unsicher ist, wann und unter welchen Voraussetzungen der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann, wird es nun erforderlich sein, zeitnah Perspektiven für das restliche Spieljahr zu entwickeln.

„Die Aufgabe der Fußballverbände ist es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Im engen Austausch mit unseren ehrenamtlichen Bezirksspiel- und Staffelleitern haben wir in den vergangenen Wochen hier alle Möglichkeiten diskutiert und abgewogen. Aus diesem Grund war es notwendig und richtig, die Entscheidungen der Politik abzuwarten. Nun haben wir Klarheit und werden einen sinnvollen Weg finden, um die Spielzeit 2020/21 sportlich gerecht werten zu können“, sagt Harald Müller, Vorsitzender des Verbands-Spielausschusses und der Oberliga-Spielkommission.

Mögliche Szenarien stehen bereit(s)

Soweit Meisterschaftsrunden nicht vollständig zu Ende geführt werden können, sieht die Spielordnung dazu bereits Regelungen vor.

  • Sowohl die Quotienten-Regelung zur Ermittlung von Auf- und Absteigern als auch die Möglichkeit zur Annullierung von Meisterschaftsrunden sind in der Spielordnung angelegt.

  • In Betracht kommt darüber hinaus auch eine Verlängerung des Spieljahres bis zum 15. Juli.
  • Ausdrücklich kann auf die aktuelle Situation aber auch durch die Entwicklung anderer Spielmodi reagiert werden: Denkbar sind so zum Beispiel auch Auf- und Abstiegsrunden nach einer abgeschlossenen Vorrunde.

Zur Entscheidung hierüber hat der außerordentliche Verbandstag am 20. Juni diesen Jahres den Beirat ermächtigt. So ist einerseits die Einbindung der Bezirke gewährleistet, und andererseits wird ein einheitliches Vorgehen garantiert, was für einen reibungslosen Auf- und Abstieg erforderlich ist.

Unterdessen teilte der der WFV-Vorstand mit, den ursprünglich für den 8. Mai 2021 geplanten 33. ordentlichen WFV-Verbandstag erst zum 24. Juli 2021 einzuberufen.

Diesen Artikel teilen: