Volleyball-Landesverband beschließt Regelung zur Wertung der Saison 2019/20

Von Pressemitteilung

Der Volleyball-Landesverband Württemberg (VLW) hat am Donnerstagnachmittag eine Regelung zur Wertung der Saison 2019/20 für alle Ligen im Aktiven-Spielbetrieb der Damen und Herren beschlossen.

Volleyball-Landesverband beschließt Regelung zur Wertung der Saison 2019/20

Die Entscheidung wie in den Volleyball-Ligen die Saison gewertet wird, ist gefallen.

Demnach werden die Tabellenstände zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs am 12. März mittels einer „Quotientenregel“ (Anzahl Punkte/Anzahl Spiele) um einen Quotienten erweitert. Dieser Quotient bildet die Sortierreihenfolge der Tabelle und ermittelt rechnerisch die Platzierung.

Über die weitere Reihenfolge entscheidet in absteigender Priorität: Anzahl der gewonnenen Spiele, der Satzquotient, der Ballquotient. Diese neu errechnete Tabelle stellt die Abschlusstabelle der Saison dar. Basierend auf dieser Tabelle findet der reguläre Auf- und Abstieg statt.

Die erstplatzierte Mannschaft jeder Staffel erhält das Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Leistungsklasse. Grundsätzlich steigen aus vollständigen oder überbesetzten Staffeln die zwei letztplatzierten Mannschaften ab (Ausnahme Pilotprojekt A-Klasse Herren). Die Anzahl verringert sich in unvollständigen Staffeln entsprechend der Zahl nicht besetzter Plätze der Staffel. Die letztplatzierte Mannschaft muss aber immer absteigen. Eine Relegation für den Auf- und Abstieg findet nicht statt.

Der VLW sehe sich angesichts der weiteren Entwicklung der Corona-Lage in seiner Entscheidung bestätigt, die Saison abgebrochen zu haben. Die Wertung nach einem Saisonabbruch sei weder in der Landesspielordnung noch in der Bundesspielordnung festgeschrieben. Daher musste eine sportpolitische Entscheidung getroffen werden, um diese Lücke im Ordnungswerk zu schließen, so der VLW.