Zollernalbkreis

Viereinhalb Jahre Haft für einen bislang nicht vorbestraften Drogendealer

02.08.2021

Von Renate Deregowski

Viereinhalb Jahre Haft für einen bislang nicht vorbestraften Drogendealer

© Pascal Tonnemacher

Am Hechinger Landgericht wurde ein Drogendealer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Zwei Mal Handel mit Drogen, in zwei Fällen Beihilfe dazu: Im Prozess gegen einen 28-Jährigen aus einer Kreisgemeinde fiel am dritten Verhandlungstag das Urteil. Die Strafkammer des Landgerichts Hechingen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Das Gericht bewegte sich damit am Mindestmaß, das auch vom Verteidiger des Angeklagten gefordert wurde. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten es drei Monate mehr sein sollen. Zudem werden 33.000 Euro an Taterträgen eingezogen. Auch bleibt der Angeklagte weiterhin in Haft.Geschäfte übers KryptohandyEr habe eine „große Fehlentscheidung getroffen“, sagte Richter Breucker in Richtung des 28-Jährige...

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