Viele Köche verderben den Brei: Wer trägt die Schuld am undichten Dach der Schmeienhalle?

Von Horst Schweizer

Die Straßberger Schmeienhalle ist erst 25 Jahre alt. Doch das Dach bereitet der Gemeinderverwaltung mächtigen Ärger. Es ist seit längerer Zeit undicht, immer wieder bilden auf dem Boden Wasserpfützen. Auf rund 200.000 Euro schätzt ein Gutachter den Schaden. Derzeit läuft ein Beweissicherungsverfahren am Landgericht Hechingen.

Viele Köche verderben den Brei: Wer trägt die Schuld am 
undichten Dach der Schmeienhalle?

Großen Kummer bereitet das undichte Dach der Schmeienhalle Bürgermeister Zeiser und dem Gemeinderat. Mit den Firmen, die für die Mängel verantwortlich gemacht werden, steht die Kommune in einem Rechtsstreit.

Schon seit dem Jahr 2009 kommt es zu Wassereintritten am Dach der erst 25 Jahre alten Schmeienhalle. Festgestellt wurde, dass entlang den Halterungen zur Befestigung der Photovoltaikanlage Risse aufgetreten sind. Diese Schäden seien klar auf die nicht fachgerechte Montage der Anlage zurückzuführen, informierte die Rathausverwaltung am Mittwochabend den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Durch die umfangreichen Schäden musste das Hauptdach im September 2011 komplett neu eingedeckt werden.

Reparaturen halten nur kurz

Dessen Dichtheit währte nur viereinhalb Jahre, im April 2016 wurden erneut Pfützen auf dem Hallenboden entdeckt. Bei der Überprüfung sind erneut Risse am Dach entdeckt worden. Die Gemeinde forderte die verantwortliche Firma aus Albstadt zur Mängelbeseitigung auf.

Diese verlötete im Sommer 2016 alle sichtbaren Risse, machte durch Kürzung die Stangen der verkanteten Schneefänge wieder bewegbar. Trotz dieser Mängelbeseitigung zeigten sich im Winter 2016/2017 erneut Wassereinbrüche. Nach mehreren Ortsterminen wurde im Frühjahr 2017 festgestellt, dass für die Risse weitere Firmen mitverantwortlich sein könnten. So die Firma, welche das Blech geliefert hat, außerdem die Eigentümerin der Photovoltaikanlage, das Unternehmen, welches die Module ohne genauen Haftenplan gesetzt hat, die Hersteller der Modulklemmen und die Firma, die den Blitzschutz unsachgemäß angebracht hat.

Aufgrund der vielschichtigen Verantwortlichkeit konnte mit den Beteiligten keine außergerichtliche Lösung erzielt werden. Die Gemeinde leitete daraufhin im Juli 2017 ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ein. Für dieses wurde ein unabhängiger, gerichtlich bestellter Gutachter eingesetzt, um den Schaden zu ermitteln. Auf Empfehlung des beauftragten Rechtsanwaltes wurde das Verfahren nur gegen zwei Firmen geführt. Durch Beschluss des Landgerichtes Hechingen wurde Klaus Dolde als Sachverständiger zur Feststellung der Mängel bestimmt und wurde von allen Beteiligten akzeptiert.

Klage wird wohl unumgänglich

Trotz Anmahnungen der Gemeinde kam es erst am 5. Juni 2018 zu einem gemeinsamen Ortstermin. Nach einem weiteren Beschluss des Landgerichtes folgte am 14. November 2018 ein weiteres Treffen. Den betroffenen Parteien wurde eingeräumt, Einwendungen bis zum 15. März einzulegen. Diese haben eine Fristverlängerung bis 3. Mai beantragt, was ihnen das Landgericht zugestand.

„Heute Nachmittag wurde uns mitgeteilt, dass von einer Firma ein Schreiben unterwegs ist“, informierte Bürgermeister Markus Zeiser am Mittwochabend den Gemeinderat. Er gehe davon aus, dass die Gemeinde die Schadenssumme wohl einklagen müsse. Auch widerstrebe ihm, die Photovoltaikanlage wegen eventuell erneut auftretender Schäden auf das neue Dach zu setzen, vertraglich bleibe aber keine andere Wahl.

Der in der Sitzung anwesende Architekt Elmar Hotz machte deutlich, dass eine Ausschreibung der Gemeinde für ein neues Dach erst erfolgen könne, wenn das Beweissicherungsverfahren am Landgericht abgeschlossen ist. Er ging auf die vom Gutachter empfohlenen Dachaufbausysteme von zwei Fachfirmen ein, doch müsse produktneutral ausgeschrieben werden. Die empfohlenen Aluprofilbleche würden aus einem Coil genau auf die Dachlänge gefertigt, so dass kein Querstoß mehr entsteht.

Elmar Hotz wie auch Bürgermeister Markus Zeiser gehen nach heutigem Stand davon aus, dass mit der Dacherneuerung nicht mehr in diesem Jahre begonnen werden kann. „Es macht keinen Sinn, im Oktober oder November noch mit der Maßnahme zu beginnen“. Aus Sicht des Architekten müsse zudem erst geprüft werden, ob die Holzunterkonstruktion noch in Ordnung ist, welche derzeit niemand sehe. Auf dieser müssen dann die T-Klipps oder Träger befestigt werden, an welche das Profilblech angefalzt wird.

Schlimmstenfalls droht Schließung

Gemeinderätin Susanne Gschwind informierte, dass sich am Mittwochnachmittag erneut Wasserpfützen in der Halle gebildet haben. Die Bausubstanz der Halle werde durch das undichte Dach schlechter, zeigte sich der Gemeinderat durch die Bank besorgt. „Sollte es ganz extrem kommen, müssten wir eventuell die Halle schließen“, sagte Bürgermeister Zeiser. Was aber niemand hoffe. Ihm war wichtig, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl der Verwaltung seine Zustimmung gab, nach dem weiteren Verlauf des derzeitigen Verfahrens die Ausschreibung und die Sanierung in die Wege zu leiten. Einstimmig erfolgte das Votum für sämtliche notwendige Schritte.