Ab Montag, 18. Mai, kann laut Verordnung der Landesregierung die Kinderbetreuung durch Kindergärten, Kindertagesstätten und Tagesmütter wieder in eingeschränkter Form aufgenommen werden. Dabei bleiben aber viele Fragen offen, auf die die betroffenen Einrichtungen und Träger wohl selbst Antworten finden müssen.
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