Verwirrung beseitigt: Corona-Verordnung Sport gilt weiter - 500er-Grenze bleibt bestehen

Von WLSB, WFV

Erleichterung beim Sport: Training und Übungsbetrieb können weiterhin mit 20 Personen erfolgen. 500 Zuschauer und Sportler sind weiterhin erlaubt. Es gibt keine generelle Beschränkung der maximal zulässigen Zuschauerzahl für Sportveranstaltungen auf 100 Personen.

Verwirrung beseitigt: Corona-Verordnung Sport gilt weiter - 500er-Grenze bleibt bestehen

Die Fußballer dürfen wie bisher weitermachen.

Der Württembergische Fußballverband teilte am Freitagvormittag mit, dass die Landesregierung Baden-Württemberg zwischenzeitlich eine aktualisierte Fassung der „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) verkündet und somit Missverständnisse ausgeräumt hat, die nach Inkrafttreten der Pandemiestufe 3 aufgetreten sind.

500 Zuschauer weiterhin möglich

„Demnach gilt für den Sport und das Mannschaftstraining weiterhin grundsätzlich die maximal zulässige Gruppengröße von 20 Spieler*innen. Zudem gibt es keine generelle Beschränkung der maximal zulässigen Zuschauerzahl für Sportveranstaltungen auf 100 Personen. Die CoronaVO Sport nennt weiterhin die Grenze von maximal 500 Sportler*innen sowie Zuschauer*innen im Rahmen von Sportwettkämpfen“, heißt es in dem Schreiben. Allerdings können lokale Behörden strengere Vorgaben erlassen, zum Beispiel die Zuschauerzahl weiter reglementieren oder eine Maskenpflicht verordnen. „Bitte informieren Sie sich daher stets, welche Regeln bei Ihnen vor Ort gelten“, schreibt der WFV an die Vereine.

WFV empfiehlt nicht mehr als 20 Personen

Für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball gelten damit die gleichen Regelungen wie bisher. Die Anzahl von 20 teilnehmenden Personen bietet alle Voraussetzungen für einen sinnvollen Trainingsbetrieb. Insbesondere im Jugendbereich sollte diese Gruppengröße nicht überschritten werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Gruppengröße von 20 zu überschreiten, wenn dies für bestimmte Trainingssituationen zwingend erforderlich ist. In welchem Rahmen von dieser Option Gebrauch gemacht werden kann, sollte mit den örtlich zuständigen Behörden (Ortspolizeibehörde, Gesundheitsamt) aber abgestimmt werden. Der WFV empfiehlt zudem dringend, von dieser Möglichkeit nur im Ausnahmefall und äußerst zurückhaltend Gebrauch zu machen.

93 Prozent der Spiele finden statt

„Über die eingerichtete Meldestelle haben wir jederzeit einen aktuellen Überblick über Verdachtsfälle, bestätigte Infektionen und Quarantäneanordnungen. Diese Daten bilden eine valide Grundlage für die Bewertung der aktuellen Situation im Spielbetrieb. Die Zahl der abgesetzten Spiele stieg zwar zuletzt von Woche zu Woche leicht an, jedoch fanden etwa 93 Prozent der angesetzten Spiele regulär statt“, gibt der WFV bekannt.

Neue Regelungen

Auslöser der Verunsicherung: Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober in Kraft und umfassen beispielsweise neue Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, zu Ansammlungen, privaten Treffen sowie Veranstaltungen.

Dieser Artikel wurde am 23.10.2020 um 12.45 Uhr aktualisiert