Verschärfter Lockdown: Weniger Kontakte, aber keine 15-Kilometer-Regel in Baden-Württemberg

Von Michael Würz

Das diffuse Infektionsgeschehen, hohe Inzidenzen in den Landkreisen, die Mutation des Virus: Vor allem aus diesen Gründen haben Bund und Länder den Lockdown am Dienstag bis 31. Januar verlängert – und die Maßnahmen verschärft. Was in Baden-Württemberg gilt – und was nicht.

Verschärfter Lockdown: Weniger Kontakte, aber keine 15-Kilometer-Regel in Baden-Württemberg

Die härteste Phase der Pandemie: Darauf stimmen Kanzlerin und Länderchefs die Bevölkerung ein.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich am Abend in einem Presse-Statement an die Öffentlichkeit gewandt. Es sei glasklar, sagte Kretschmann, dass Lockerungen zu einem harten Rückfall führen würden. Aber auch die bloße Weiterführung der Beschränkungen reiche nicht aus.

Schnellstmöglich die Zahlen drücken

„Ich nehme sehr deutlich in der Bevölkerung wahr, dass die Beschränkungen auf die Nerven gehen“, sagte Kretschmann. Dennoch müsse man die Maßnahmen verschärfen, um schnellstmöglich auf niedrigere Zahlen zu kommen. Denn diese würden nicht nur Tod und Leid bremsen, sondern auch einen Schub für die Wirtschaft bedeuten. „Je schneller, desto besser – das sagen uns alle Experten.“ Gleichwohl: Kitas und Grundschulen sollen in Baden-Württemberg ab Montag, 18. Januar öffnen, „wenn wir Klarheit über die Infektionszahlen haben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstagabend.

Zusätzlich zu den bestehenden Beschränkungen (die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg) gilt ab Montag, 11. Januar:

Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.