Zollernalbkreis

Verschärfter Lockdown: Weniger Kontakte, aber keine 15-Kilometer-Regel in Baden-Württemberg

05.01.2021

Von Michael Würz

Verschärfter Lockdown: Weniger Kontakte, aber keine 15-Kilometer-Regel in Baden-Württemberg

© Christian Daum/pixelio.de

Die härteste Phase der Pandemie: Darauf stimmen Kanzlerin und Länderchefs die Bevölkerung ein.

Das diffuse Infektionsgeschehen, hohe Inzidenzen in den Landkreisen, die Mutation des Virus: Vor allem aus diesen Gründen haben Bund und Länder den Lockdown am Dienstag bis 31. Januar verlängert – und die Maßnahmen verschärft. Was in Baden-Württemberg gilt – und was nicht.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich am Abend in einem Presse-Statement an die Öffentlichkeit gewandt. Es sei glasklar, sagte Kretschmann, dass Lockerungen zu einem harten Rückfall führen würden. Aber auch die bloße Weiterführung der Beschränkungen reiche nicht aus.

Schnellstmöglich die Zahlen drücken

„Ich nehme sehr deutlich in der Bevölkerung wahr, dass die Beschränkungen auf die Nerven gehen“, sagte Kretschmann. Dennoch müsse man die Maßnahmen verschärfen, um schnellstmöglich auf niedrigere Zahlen zu kommen. Denn diese würden nicht nur Tod und Leid bremsen, sondern auch einen Schub für die Wirtschaft bedeuten. „Je schneller, desto besser – das sagen uns alle Experten.“

Gleichwohl: Kitas und Grundschulen sollen in Baden-Württemberg ab Montag, 18. Januar öffnen, „wenn wir Klarheit über die Infektionszahlen haben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstagabend.



Zusätzlich zu den bestehenden Beschränkungen (die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg) gilt ab Montag, 11. Januar:

  • Es gibt schärfere Kontaktbeschränkungen. Außerhalb des eigenen Haushalts sind Treffen künftig nur noch mit einer einzigen weiteren Person erlaubt.

  • In Landkreisen, in denen innerhalb von sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet werden, kann die Mobilität eingeschränkt werden. Menschen dürfen sich dann ohne triftigen Grund – der Weg zur Arbeit oder Arztbesuche etwa, nicht jedoch Tagesausflüge – nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. In Baden-Württemberg sei dies aktuell jedoch nicht geplant, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Stellungnahme am Dienstagabend. „Wir müssen hier erst mal zu belastbaren Werten kommen.“

  • Auch Betriebskantinen müssen schließen, wo die Arbeitsabläufe es zulassen. Einzig Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen noch angeboten werden.

  • Eine Lockerung: Kunden dürfen ihre vorbestellten Produkte wieder in den Geschäften abholen (Click & Collect).

  • Müssen Eltern Kinder zuhause betreuen, weil Schule oder Kita geschlossen haben, steht ihnen erweitertes Kinderkrankengeld von 20 (pro Elternteil) oder 40 (für Alleinerziehende) Tagen zu.

  • Einreisende, die aus ausländischen Risikogebieten kommen, müssen sich bei der Einreise testen lassen – oder bis zu 48 Stunden davor. Weiterhin gilt die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne. Ab dem fünften Tag besteht die Möglichkeit, sich „freizutesten“.

Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.

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