Geislingen

Verbot wegen höchster Wald- und Flächenbrandgefahr: Geislingen sperrt seine Grillstellen

14.07.2022

von Pressemitteilung

Verbot wegen höchster Wald- und Flächenbrandgefahr: Geislingen sperrt seine Grillstellen

© awe

Die Geislinger haben ihre Grillstellen, wie hier auf dem Kaiserstein, wegen Brandgefahr gesperrt.

Ab sofort sind alle öffentlichen Grillstellen in der Kernstadt und den Ortsteilen gesperrt: Die Stadt hat wegen der derzeit herrschenden Wald- und Flächenbrandgefahr die höchste Gefahrenstufe ausgerufen.

Die momentane Hitzewelle führt aktuell zu einer hohen Wald- und Flächenbrandgefahr geführt. Die Waldbrandgefahr hat laut dem Deutschen Wetterdienstes am Donnerstag, 14. Juli, die höchste Gefahrenstufe 5 erreicht. Auch der Graslandfeuerindex erreicht derzeit die zweithöchste Gefahrenstufe in Geislingen. Aus diesem Grund hat die Stadt mit sofortiger Wirkung sämtliche Grillstellen im Geislinger Stadtgebiet bis auf Weiteres gesperrt, teilt die Verwaltung mit.

Appell, das Verbot zu beachten

Die Stadtverwaltung bittet eindringlich darum, das Verbot zu beachten und einzuhalten. Sollte die Wald- und Flächenbrandgefahr wieder deutlich zurückgehen, können die öffentlichen Grillstellen wieder freigegeben werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Meistens ist es Fahrlässigkeit

Eine Großzahl von Wald- und Flächenbränden werde durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit verursacht. Nicht nur der Mensch erleide dabei Verluste. Auch für viele Insekten und Vögel werde der Lebensraum zerstört. Zudem entstünden erhebliche Kosten für eine Wiederaufforstung bei Waldbränden.


Kurzer Regen reicht nicht

„Auch wenn es mal regnen sollte, ist die Gefahr nicht gebannt: Die Trockenheit auf den Wiesen und in den Wäldern kann alleine durch etwas Regen nicht wieder ausgeglichen werden. Dafür wäre eine deutlich längere Regenphase mit niedrigen Temperaturen notwendig“, betont die Stadtverwaltung.

Die Feuerwehr gibt Tipps

Die Geislinger Feuerwehr weist darauf hin, dass Folgendes beachtet wird: Es sollte kein offenes Feuer in der freien Natur entfacht werden; es sollte nicht geraucht und auch keine Zigarettenreste achtlos weggeworfen werden. Weiterhin sollen Fahrzeuge nicht über entzündlichem Untergrund geparkt werden, weil sich der Katalysator erhitzen und trockene Grasflächen in Brand setzen könnte.

Letzter Rat: Im Falle eines Wald- oder Flächenbrandes immer sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 verständigen.


Von grün bis lila

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1=sehr geringe Gefahr (grün) bis 5=sehr hohe Gefahr (lila). Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Der Graslandfeuerindex (GLFI) beschreibt die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Auch er zeigt das witterungsbedingte Feuerrisiko in 5 Gefahrenstufen an.

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