Urteile gegen den Winterlinger Mörder und den Geislinger Tankstellen-Räuber sind rechtskräftig

Von Pressemitteilung Landgericht

Der Bundesgerichtshof hat beide beantragten Revisionen gegen die Strafurteile des Landgerichts Hechingen als unbegründet verworfen. Das gibt das Hechinger Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Urteile gegen den Winterlinger Mörder und den Geislinger Tankstellen-Räuber sind rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat zwei Hechinger Urteile bestätigt.

Im ersten Fall wurde die Verurteilung eines zur Tatzeit 48-jährigen Mannes albanisch-kosovarischer Herkunft, der wegen Mordes an seiner Ehefrau am 1. April 2018 (Ostersonntag) in Winterlingen durch Pistolenschüsse vor den Augen der vier Kinder zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war, bestätigt.

Grund für die Tötung war nach den Feststellungen der Kammer, dass der Angeklagte die Trennungsabsicht seiner Ehefrau nicht akzeptieren wollte.

Schwerer Raub in zwei Fällen

Der zweite Fall betraf die Verurteilung eines 32-jährigen Mannes, der im Wege eines aufwendigen Indizienprozesses nach einer Serie von drei maskierten bewaffneten Raubüberfällen am 10. Januar 2017 auf das Spielcasino „Magic Casino“ in Tübingen, am 24. Januar 2017 auf die Spielothek Bucki’s in Bisingen und am 6. Februar 2017 auf die Shell-Tankstelle in Geislingen wegen schweren Raubs in zwei Fällen und versuchten schweren Raubs zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden war.

Daneben wurde die Unterbringung in der Entziehungsanstalt angeordnet und die Anordnung der Sicherungsverwahrung blieb vorbehalten.

In vollem Umfang rechtskräftig

Damit sind beide Urteile in vollem Umfang rechtskräftig geworden.