Urteil im Missbrauchsprozess: Landgericht Hechingen ordnet Sicherungsverwahrung für Täter an

Von Rosalinde Conzelmann

So regungslos wie er den kompletten Prozess verfolgt hatte, so regungslos nahm der Angeklagte am Dienstag das Urteil auf: Die 1. Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts stuft den 40-jährigen vierfachen Vater als so gefährlich ein, dass sie Sicherungsverwahrung nach der fünfeinhalbjährigen Gefängnisstrafe wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern anordnete. Der Verteidiger kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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