Hechingen

Urteil im Missbrauchsprozess: Landgericht Hechingen ordnet Sicherungsverwahrung für Täter an

27.04.2021

Von Rosalinde Conzelmann

Urteil im Missbrauchsprozess: Landgericht Hechingen ordnet Sicherungsverwahrung für Täter an

© roco

Die Plädoyers wurden nichtöffentlich gehalten. Ebenso erfolgte am ersten Prozesstag das Abspielen der audiovisuellen Vernehmung der beiden Töchter hinter verschlossener Türe.

So regungslos wie er den kompletten Prozess verfolgt hatte, so regungslos nahm der Angeklagte am Dienstag das Urteil auf: Die 1. Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts stuft den 40-jährigen vierfachen Vater als so gefährlich ein, dass sie Sicherungsverwahrung nach der fünfeinhalbjährigen Gefängnisstrafe wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern anordnete. Der Verteidiger kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

Sicherungsverwahrung bedeutet, dass der Angeklagte, der zum Prozessauftakt gestanden hatte, dass er seine damals neunjährige Tochter 2019 und 2020 viermal sexuell auf dem Wohnzimmersofa missbraucht hat, nach dem Absitzen der verhängten Haftstrafe nicht frei kommt, sondern weiter in „Verwahrung“ bleibt. Denn nach Ablauf der Haftzeit wird geprüft, ob weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit von ...

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