Hechingen

Urteil im Hechinger Hundekotbeutel-Prozess ist rechtskräftig: Hundehalter muss 600 Euro zahlen

28.02.2020

von Pressemitteilung

Urteil im Hechinger Hundekotbeutel-Prozess ist rechtskräftig: Hundehalter muss 600 Euro zahlen

© Volker Bitzer

Leinenpflicht für Hunde war Auslöser für die juristische Auseinandersetzung (Symbolfoto).

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Revision gegen ein Strafurteil des Landgerichts Hechingen als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil gegen einen Hechinger Hundehalter vollumfänglich rechtskräftig geworden. Die Strafe wird also fällig.

Das OLG hat die Verurteilung eines 55-jährigen Mannes wegen Beleidigung zu der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Euro, in der Summe also zu 600 Euro, bestätigt. Der Angeklagte war mit Urteil des Amtsgerichts Hechingen vom 4. April 2019 zu der genannten Strafe verurteilt worden. Weiter informiert das Landgericht dazu in einer Pressemitteilung.

Verstoß gegen Leinenpflicht

Dem lag zugrunde, dass der Angeklagte zunächst von der Stadtverwaltung seiner Gemeinde wegen eines Verstoßes gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße belegt worden war. Die persönliche Abgabe seines Einspruchsschreibens nahm der Angeklagte im Oktober 2018 zum Anlass, im Vorzimmer des nicht anwesenden Bürgermeisters ausdrücklich für diesen einen Hundekotbeutel zu hinterlassen, der mit einer nicht mehr feststellbaren, amorphen Masse befüllt war.

Keine verbriefte Meinungsfreiheit

Die Berufungskammer war wie das Amtsgericht der Auffassung, dass es sich dabei nicht mehr um eine von der grundrechtlich verbrieften Meinungsfreiheit gedeckte, pointierte Kritik an der Amtsführung des mit der Sache gar nicht persönlich befassten Bürgermeisters handelte.

Hundekot im Beutel?

Vielmehr war in der Übergabe dieses Mitbringsels, das unmissverständlich den Eindruck von Hundekot erweckte, alleine ein ehrverletzender Zweck zu erkennen, der den Empfänger in seiner Person herabwürdigen sollte. Das Landgericht hat deshalb die Berufung des Angeklagten verworfen. In dieser Wertung hat das OLG keine Rechtsfehler entdeckt.

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