Zollernalbkreis

Unruhige Schienenzeiten für den Zollernalbkreis: Das Land ist im Zug-Zwang

22.03.2019

Von Klaus Irion

Unruhige Schienenzeiten für den Zollernalbkreis: Das Land ist im Zug-Zwang

© HzL

Die Regio Shuttle RS- 1 verkehren Tag für Tag auf den Schienen des Landkreises. Nun aber muss jedes dieser Fahrzeuge wegen nicht mehr regelkonformer Radsatzachsen überprüft werden.

Keine regelkonformen Radsatzachsen an HzL-Fahrzeugen und eine Neuausschreibung des Streckenbetriebs: Das Jahr 2021 könnte für die Zukunft des regionalen und überregionalen Bahnanschlusses im Zollernalbkreis ein entscheidendes werden.

Noch bis zur kommenden Woche, genauer gesagt bis zum 28. März, läuft die europaweite Ausschreibung für den Zugverkehr auf der Zollernalbbahn (oder auch Zollernbahn) von Tübingen nach Sigmaringen, auf der Hohenzollerischen Landesbahn zwischen Hechingen und Sigmaringen sowie auf den saisonal genutzten Strecken von Balingen nach Schömberg und von Hechingen nach Eyach. Dies alles von Dezember 2021 an und festgeschrieben auf voraussichtlich zwölf Jahre.

Vergabesieger muss bestimmte Fahrzeuge benutzen

Bislang werden diese Strecken von der landeseigenen Südwestdeutschen Eisenbahngesellschaft (SWEG) bedient, an der die Landkreise Zollernalb und Sigmaringen mit jeweils 2,5 Prozent beteiligt sind. Eine Ausnahme bilden die Regionalexpresszüge Stuttgart-Aulendorf der Deutsche-Bahn-Tochter RAB.

Zur SWEG gehört inzwischen auch das frühere Hechinger Unternehmen Hohenzollerische Landesbahn (HzL), unter dessen Namen die Züge weiterhin unterwegs sind.

Wer auch immer die Ausschreibung für den Zugverkehr auf den vier bereits erwähnten Strecken zugeschlagen bekommt, eines steht schon steht: Der Ausschreibungssieger muss die Fahrzeuge einsetzen, die ihm die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) zur Verfügung stellt.

Es werden dies weiterhin dieselbetriebene Züge sein. Denn die Elektrifizierung der Zollernalbahn und der Hohenzollerischen Landesbahn lässt vermutlich noch viele Jahre auf sich warten.

Elektrifizierung ist weiterhin im Blick

Ganz aus dem Blick verloren hat das baden-württembergische Verkehrsministerium die Elektrifizierung, ohne die keine umsteigefreien Verbindungen vom Zollernalbkreis in den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof mehr möglich sein werden, aber nicht.

In der Ausschreibung ist vermerkt: „Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Elektrifizierung des Streckenabschnittes Tübingen – Albstadt-Ebingen, hat der Auftraggeber ein vorzeitiges Kündigungsrecht für die Leistungen im Abschnitt Tübingen – Albstadt-Ebingen. Die Anzahl der hierfür beigestellten Fahrzeuge reduziert sich dann entsprechend.“

Vergabesieger braucht und bekommt neue Fahrzeuge

Freuen kann sich der Vergabesieger schon heute, dass er zum Start Ende 2021 fast nagelneue Fahrzeuge einsetzen kann. Denn die SFBW hat aktuell eine Ausschreibung über die Lieferung von 18 bis 22 Fahrzeugen speziell für die hiesigen Zugstrecken laufen.

Der Hintergrund ist ein ernster: Die HzL nutzt fährt auf der Zollernalbbahn und der Hohenzollerischen Landesbahn derzeit Regio Shuttle RS-1, gebaut im Jahr 1997 als erste Generation ihrer Art.

Nun aber hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) festgestellt, dass die Radsatzachsen an den Drehgestellen der Züge „nicht mehr dem Regelwerk entsprechen“. So steht es in einer Vorlage für die Mitglieder des Kreistags des Zollernalbkreises.

Die SPD-Fraktion hatte vor geraumer Zeit einen Bericht des Landes Baden-Württemberg über die Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Zollernalbbahn bis zur Inbetriebnahme der geplanten Regionalstadtbahn gefordert. Die Antwort des Landesverkehrsministeriums wird nun in der Kreistagssitzung am kommenden Montag (18 Uhr, Landratsamt) präsentiert.

Sicherheit sei gewährleistet

Welche Folgen die monierten Radsatzachsen haben können, ob dabei vielleicht sogar eine latente Gefahr für die Bahnkunden und Bahnpersonal besteht, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Der ZAK hat daher beim EBA und beim Verkehrsministerium nachgehakt. Die beiden Behörden und die SWEG haben sich demnach darauf verständigt, dass das landeseigene Bahnunternehmen Fahrzeug für Fahrzeug notwendige Belastungsmessungen durchführen wird.

Da dieses Prozedere jedoch geraume Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich erst Anfang 2020 beendet sein wird, „hat das Unternehmen in Ausübung seiner Betreiberverantwortung die Prüfintervalle für die Radsatzwellen verkürzt“, schreibt das EBA dem ZAK.

Aufgrund dieses Schrittes lägen derzeit keine Anhaltspunkte vor, dass die Sicherheit beeinträchtigt wäre. Und schließt mit der Bemerkung „Das EBA wird die weitere Entwicklung im Auge behalten.“

Absolute Sicherheit gibt es nicht

Auch das Stuttgarter Verkehrsministerium sieht keine Gefahr wegen der monierten Bauteile und verweist darauf, „dass alle Fahrzeuge der SWEG vom Typ Regio Shuttle der ersten Generation (RS1) eine gültige Zulassung durch das EBA haben“.

Verbunden mit der allgemein gehaltenen Einschränkung: „Eine potenzielle Gefährdung besteht immer, eine absolute Sicherheit gibt es nicht – unabhängig von diesem Bauteil.“

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