Umut-Rächer bleiben in Haft – die Hechinger Urteile sind nun aber milder ausgefallen

Von Hardy Kromer

Die dritte Auflage des Hechinger „Blutrache“-Prozesses ist am Dienstagabend zu Ende gegangen.

Umut-Rächer bleiben in Haft – die Hechinger Urteile sind nun aber milder ausgefallen

Am Landgerichtsgebäude Hechingen fielen am Dienstag die Urteile im Blutrache-Prozess.

Der 23-jährige Bruder des 2016 an der Staig erschossenen Umut K. wurde wegen Verabredung zum Erwerb von Kriegswaffen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Freiheit ab Mitte 2021?

Sein 26-jähriger Komplize erhielt drei Jahre und vier Monate Haft. Auf Freiheit können die beiden Verurteilten aber schon Mitte 2021 hoffen, nachdem sie jetzt schon seit Jahren in U-Haft saßen.

Die Urteile fielen deutlich milder aus als in den ersten beiden Prozessen. Im Juni 2019 hatten die Angeklagten siebeneinhalb und sechseinhalb Jahre Haft wegen Verabredung zum Mord erhalten. Die ersten beiden Urteile des Hechinger Landgerichts hatte der Bundesgerichtshof kassiert.

Verabredung zum Mord ist vom Tisch

Der Vorwurf der Verabredung zum Mord war diesmal vom Tisch, weil der Plan, sich an den italienischen Mördern von Umut K. zu rächen, nicht weit genug gediehen war.