Der zweite Überfall auf die Geislinger Shell-Tankstelle im August 2018 bleibt vorerst unaufgeklärt: Der tatverdächtige Jugendliche, gegen den die Hechinger Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte, ist freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
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