Schömberg

Tübinger Behörde gibt grünes Licht für die Erweiterung der Schömberger Seniorenpflege

17.03.2020

von Pressemitteilung

Tübinger Behörde gibt grünes Licht für die Erweiterung der Schömberger Seniorenpflege

© Daniel Seeburger

Die Schömberger Seniorenpflege kann erweitert werden.

Die Stadt Schömberg plant seit einiger Zeit die Erweiterung und Umstrukturierung der Seniorenpflege im Frankenweg am Ortsausgang in Richtung Ratshausen. Jetzt gab das Regierungspräsidium Tübingen grünes Licht für eine Erweiterung.

Die Erweiterungsfläche schließt sich im Osten an die bestehende Anlage an, wobei im Zuge der Umstrukturierung auch einzelne Gebäude der bestehenden Anlage abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden sollen, heißt es in einer Mitteilung des Tübinger Regierungspräsidiums (RP).

Es sollen rund 150 neue Plätze entstehen

Insgesamt sind 90 Plätze im klassischen Pflegebereich, ein Gerontobereich mit 30 Plätzen und weitere 30 Plätze für die Kurzzeitpflege vorgesehen. Zur besseren Erschließung der Seniorenanlage ist ein Kreisverkehr an der K 7170 geplant.

Da sich der vorgesehene Erweiterungsbereich innerhalb des im Regionalplan Neckar-Alb als Ziel festgelegten „Regionalen Grünzugs“ befindet und diese Bereiche laut Regionalplan von einer Bebauung grundsätzlich frei zu halten sind, stand diese raumordnerische Festsetzung bisher einer Bebauung entgegen. Daher hat die Stadt Schömberg beim Regierungspräsidium ein so genanntes Zielabweichungsverfahren beantragt.

Beabsichtigte Erweiterung ist vertretbar

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen halte das Regierungspräsidium die beabsichtigte Erweiterung unter raumordnerischen Gesichtspunkten für vertretbar und habe die Abweichung vom Ziel der Raumordnung „Regionaler Grünzug“ zugelassen, heißt es seitens der Behörde.

Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens hat das Regierungspräsidium die entgegenstehenden Interessen abgewogen. Dabei wurde erkannt, dass der Regionalverband Neckar-Alb dem Freiraumschutz und damit auch der Beibehaltung von kompakten Siedlungsstrukturen eine hohe Bedeutung zugemessen hat.

Dringender Bedarf an Pflege- und Betreuungsplätzen

Andererseits sei berücksichtigt worden, dass es im Mittelbereich Balingen, dem Schömberg zuzurechnen ist, einen dringenden Bedarf an Pflege- und Betreuungsplätzen gibt, so das RP. Dem Vorhaben kann eine Standortgebundenheit zugeschrieben werden, da im Bestand eine Umstrukturierung vorgesehen ist. Bestand und Erweiterung folgen damit einer einheitlichen Konzeption.

Weiterhin sei nachvollziehbar begründet worden, dass es in Schömberg keine Standortalternativen gibt, die nicht von einem regionalen Grünzug überlagert sind. Im Ergebnis ist das Regierungspräsidium zu der Einschätzung gelangt, dass das Interesse der Stadt Schömberg an der Erweiterung der Seniorenanlage überwiegt.

Das ist ein Zielabweichungsverfahren

Wenn einer kommunalen Planung verbindliche Ziele der Raumordnung entgegenstehen, kann geprüft werden, ob eine Abweichung von diesem Ziel in Frage kommt. Eine Abweichung kann auf Antrag zugelassen werden, wenn das zu beurteilende Vorhaben im Einzelfall raumordnerisch vertretbar ist und nicht gegen Grundzüge der Planung verstößt.

Was hinter dem Regionalplan steckt

Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Der Regionalplan stellt damit das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung einer Region dar.

Bei einem regionalen Grünzug handelt es sich um zusammenhängende Freiräume, die von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind.

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