Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sind ein 32-jähriger Selbstständiger, ein 38-jähriger Koch und ein 47-jähriger Friseurmeister aus der Region wegen Beihilfe vor dem Landgericht Hechingen unter Vorsitz von Richter Dr. Breucker angeklagt.
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