Tödlicher Unfall in Tailfingen: Staatsanwaltschaft setzt Belohnung von 3000 Euro aus

Von Polizei

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf dem Tailfinger Lichtenbol hat die Staatsanwaltschaft eine Belohnung für Hinweise, die zum Unfallflüchtigen führen, ausgelobt.

Tödlicher Unfall in Tailfingen: Staatsanwaltschaft setzt Belohnung von 3000 Euro aus

Auf dem Tailfinger Lichtenbol, in der Zitterhofstraße auf Höhe der Straße Vor dem Weißen Stein, ist die 60-Jährige auf einem Gehweg liegend aufgefunden worden.

Die 21-köpfige Ermittlungsgruppe arbeitet nach dem tödlichen Verkehrsunfall, der sich am späten Nachmittag des 30. Novembers in der Zitterhofstraße auf dem Tailfinger Lichtenbol ereignet hat, weiter mit Hochdruck daran, den flüchtigen Unfallfahrer zu finden.

Belohnung von 3000 Euro

Von Seiten der Staatsanwaltschaft Hechingen wurde jetzt eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung des Täters führen oder bei der Herbeischaffung von Beweismitteln dienlich sind.*

Wie bereits berichtet, war das 60-jährige Opfer mit schweren Verletzungen auf dem Gehweg im Einmündungsbereich Zitterhofstraße/Vor dem Weißen Stein liegend aufgefunden worden und wenig später verstorben.

Dem Obduktionsergebnis zufolge ist davon auszugehen, dass die Frau von der rechten Seite eines Kraftfahrzeugs erfasst wurde und dabei die tödlichen Verletzungen erlitt.

Hunderte Fahrzeuge kontrolliert

Obwohl zwischenzeitlich unter anderem hunderte Fahrzeuge überprüft und ebenso viele Personen befragt wurden, konnte der flüchtige Fahrzeuglenker noch nicht ermittelt werden.

Die Kriminalpolizei bittet die Bevölkerung daher weiterhin um Mithilfe und hat folgende Fragen:

Entsprechende Hinweise werden nach wie vor unter der Telefonnummer 07432/955-0 an das Polizeirevier Albstadt erbeten.

*Wie die Polizei mitteilt, ist die Belohnung ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehören. Über die Zuerkennung und Verteilung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtswegs.