Tödlicher Unfall auf B32 in Hechingen: ein Jahr Haft auf Bewährung für Verursacher

Von Redaktion

Der Verursacher eines tödlichen Unfalls ist zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 29-Jährige war im Oktober 2019 auf der B32 zwischen Hechingen und Schlatt mit seinem Handwerker-Auto mit einem Kleinwagen kollidiert, dessen beiden Insassen in der Folge starben.

Tödlicher Unfall auf B32 in Hechingen: ein Jahr Haft auf Bewährung für Verursacher

Eine Frau und ein Mann starben in der Folge eines Frontalzusammenstoßes, der sich im Oktober 2019 auf der B 32 zwischen Hechingen und Schlatt ereignete. Das Bild zeigt den Renault des Unfallverursachers.

Es war der folgenschwerste Verkehrsunfall, der sich im vergangenen Jahr im Raum Hechingen ereignet hatte: Am frühen Morgen eines Dienstages im Oktober – bei Regen und in der Dämmerung – verursachte der 29-jährige Fahrer eines Handwerker-Autos auf der B 32 zwischen Hechingen und Schlatt einen Frontalzusammenstoß.

Zwei Menschen sterben bei dem Unfall

Für zwei Menschen endete dieser Unfall tödlich: für die 20-jährige Fahrerin eines Peugeot-Kleinwagens, die killertalabwärts fuhr und frontal erwischt wurde, und für einen Mitfahrer im Renault Scenic der Malerkolonne, die auf dem Weg zur Baustelle war.

Urteil: Ein Jahr Haft auf Bewährung

Der Scenic-Fahrer, der auf die Gegenfahrbahn geraten und den grauenvollen Zusammenstoß verursacht hatte, wurde jetzt vom Amtsgericht Hechingen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen schuldig gesprochen.

Weil der 29-Jährige keine Vorstrafen hat und sich reuig zeigte, kam er mit einer vergleichsweise milden Strafe davon: ein Jahr Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldbuße, zahlbar an die Verkehrswacht Zollernalbkreis.

Richter Desmond Weyl sprach von einem „tragischen Vorfall“. Ein kleiner Fehler, eine falsche Entscheidung des Angeklagten habe schreckliche Folgen gehabt.

Sachverständiger: Nicht ausgewichen, sondern überholt

Die Unfallrekonstruktion durch einen Sachverständigen hatte ergeben, dass der Angeklagte mit Tempo 100 bis 110 killertalaufwärts unterwegs war, als vor ihm ein Lastwagen vom Beschleunigungsstreifen aus Richtung Hechingen auf die B 32 auffuhr.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit, so wurde festgestellt, habe der Unfallverursacher dem Lastwagen nicht etwa ausweichen müssen, sondern sei kurzentschlossen ausgeschert, um den Lastwagen zu überholen – und habe dabei die 20-Jährige in ihrem kleinen Peugeot frontal erwischt.

Für die junge Frau war der Aufprall „so stark wie ein Aufprall mit 90 km/h auf eine Betonmauer“, hielt der Sachverständige fest. So erklärt es sich, dass der komplette Motorblock aus dem Kleinwagen geschleudert wurde.