Dotternhausen

„Thema muss öffentlich sein“

21.11.2015

von Lydia Wania-Dreher

Debatten zum Kalksteinabbau hinter verschlossenen Türen? Günter Schäfer, Mitglied der Bürgerinitiative Pro Plettenberg, hakte beim Kommunalamt nach. Es soll weitere öffentliche Informationen geben.

Bei Bürgerfragestunden kam er nicht viel weiter. Immer wieder kritisierte Günter Schäfer, früherer Vorsitzender des Albvereins und Mitglied der Bürgerinitiative, dass der Dotternhausener Gemeinderat Punkte rund um die Themen Holcim und Plettenbergabbau unter Ausschluss der Öffentlichkeit berate.

Unter anderem informierte Dorothee Müllges, Leiterin des Bauamts, nichtöffentlich. In anderen Gemeinden, wie zum Beispiel Hausen am Tann und Ratshausen, tat sie dies vor Publikum. Zudem moniert Schäfer, dass es von der Informationsveranstaltung am 19. Mai keinen Bericht im Amtsblatt gab. Günter Schäfer wirft Bürgermeisterin Monique Adrian vor, hier systematisch vorzugehen. Daher wandte sich Schäfer nun an das Kommunalamt des Landratsamts.

Dies teilte nach Prüfung aller nichtöffentlichen Protokolle des Gemeinderats aus dem Jahr 2015 mit: „Festgestellt werden kann, dass in den nichtöffentlichen Sitzungen bezüglich des Kalksteinabbaus und der Beteiligung der Gemeinde Dotternhausen am Verfahren keine Beschlüsse gefasst wurden. Die nichtöffentliche Sitzung, zu der wie Sie festgestellt haben Dorothee Müllges vom Landratsamt anwesend war, diente der Information des Gremiums über das Genehmigungsverfahren. Diese Informationen erforderten keine Nichtöffentlichkeit, worauf Bürgermeisterin Monique Adrian unsererseits auch bereits hingewiesen wurde. Die Informationen wurden jedoch seitens des Landratsamtes in der Informationsveranstaltung vom 19. Mai in der Öffentlichkeit nochmals vorgestellt.“

Weiter heißt es: „Im Übrigen sind bezüglich des Genehmigungsverfahrens keine Beschlüsse des Gemeinderats erforderlich beziehungsweise hat der Gemeinderat gar keine Möglichkeit, durch Beschlussfassung auf das Genehmigungsverfahren Einfluss zu nehmen.“

Ein anderweitiger nichtöffentlicher Verhandlungsgegenstand sei vom Kommunalamt aufgegriffen worden und die Gemeinde wurde aufgefordert, diesen nochmals in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Laut Gemeindeordnung ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats eine Niederschrift zu fertigen. Hierunter fallen alle öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats. Da es sich bei der Informationsveranstaltung nicht um eine Gemeinderatssitzung handelte, besteht keine Pflicht, hierüber ein Protokoll zu fertigen, gab das Kommunalamt bekannt.

Diesen Artikel teilen: