Technisches Problem am Montagvormittag: Digitaler Impfnachweis kurzzeitig fehlerhaft ausgestellt

Von Pressemitteilung

Zweieinhalb Stunden lang sind die digitalen Impfnachweise beim Landratsamt wegen eines technischen Problems womöglich fehlerhaft ausgestellt worden. Wer am Montagvormittag einen solchen Nachweis ausgestellt bekommen hat, soll den QR-Code überprüfen, teilt die Behörde mit. Bei Bedarf gibt es Ersatz.

Technisches Problem am Montagvormittag: Digitaler Impfnachweis kurzzeitig fehlerhaft ausgestellt

Manche QR-Codes auf digitalen Impfnachweisen vom Montagvormittag könnten fehlerhaft sein.

Aufgrund eines technischen Problems bei der Software des Anbieters Ubirch ist der QR-Code auf dem digitalen Impfnachweis am Montagvormittag, 7. Juni, zwischen 7.45 Uhr und 10.15 Uhr nicht richtig generiert worden. Das teilt die Behörde mit.

Die Ausstellung sei daher kurzfristig unterbrochen worden. Gegen 10.15 Uhr konnte Ubirch den Fehler beheben und die Ausgabe konnte fortgesetzt werden.

Ausweis auf Richtigkeit überprüfen

Alle Personen, die sich im Zeitraum von 7.45 Uhr bis 10.15 Uhr den Ausweis haben ausstellen lassen, werden vom Landratsamt gebeten, diesen auf Richtigkeit zu überprüfen.

„Wenn der eingelesene QR-Code nicht beziehungsweise fehlerhaft angezeigt wird, muss der Ausweis leider erneut ausgestellt werden“, schreibt das Landratsamt.

Wann und wo es Ersatz gibt

Hierfür hat das Landratsamt separate Zeitfenster eingerichtet: Dienstagnachmittag, 8. Juni, und Mittwochnachmittag, 9. Juni, von 13 bis 16 Uhr. Der Ausgabeort ist die Infothek des Landratsamtes Zollernalbkreis.

Mitzubringen sind der fehlerhafte digitale Impfnachweis sowie der gelbe Impfausweis (als Nachweis der jeweiligen Impfungen), der Personalausweis und gegebenenfalls der Nachweis über einen positiven PCR-Test.

Was in dem QR-Code hinterlegt ist

In dem QR-Code ist unter anderem der Name, das Geburtsdatum, der Impfstoff und die Impfungs-Nummer hinterlegt.

Es wird nur noch eine Impfung im QR-Code verankert. Bei Impfstoffen, für die zwei Impfungen erforderlich sind, entsprechend die Zweitimpfung. Durch einen Vermerk, dass es sich um eine Zweitimpfung handelt, ist klar, dass der volle Impfschutz besteht.

Für Rückfragen stehe die Infostelle unter 07433/9201 zur Verfügung.