Tausende Anträge für Corona-Soforthilfe: IHK Reutlingen informiert über richtiges Vorgehen

Von Jasmin Alber

Seit vergangenen Mittwoch können Unternehmer – vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Mittelständler – Anträge für das Corona-Soforthilfeprogramm des Landes stellen. Die Nachfrage ist gewaltig. Allein bei der IHK Reutlingen, die wie auch die Handwerkskammer die administrative Prüfung vor der Weiterleitung an die L-Bank übernimmt, sind bereits mehr als 8.000 Anträge eingegangen.

Tausende Anträge für Corona-Soforthilfe: IHK Reutlingen informiert über richtiges Vorgehen

Der Antrag wird digital ausgefüllt, ausgedruckt und kann unterschrieben zur Prüfung hochgeladen werden.

Seit Mittwoch, 25. März, läuft das Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg („Soforthilfe Corona“) zur Gewährung eines Zuschusses für von der Corona-Pandemie geschädigte Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe.

Das Ziel des Programms ist, Liquiditätsengpässe zu überwinden. Das heißt, dass es die finanzielle Unterstützung unter anderem für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten gibt.

Im Antragsformular selbst ist explizit erwähnt: „Ein reiner Verdienst- oder Einnahmeausfall, der nicht zu einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage führt, wird nicht ausgeglichen.“

Zuschuss, kein Darlehen

Bei dem Corona-Soforthilfeprogramm handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Es müssen keine zusätzlichen Belege eingereicht werden. Jedoch versichern die Antragssteller an Eides Statt, dass die gemachten Angaben richtig sind. Im Prüfungsfall müssen diese gegebenenfalls nachweisbar sein. Die Unterlagen sollten also entsprechend aufbewahrt werden, ähnlich wie bei der Einkommenssteuererklärung.

Der Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten und 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Bei der Soforthilfe ist der Name Programm

„Das Soforthilfeprogramm ist so gedacht, wie es der Name verrät“, erläutert Dr. Markus Nawroth, Bereichsleiter Standortpolitik bei der IHK Reutlingen, im Telefongespräch mit dem ZOLLERN-ALB-KURIER. „Es soll rasch wirken.“

Um die Prozesse zu beschleunigen, haben sich alle Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern im Land bereit erklärt, die L-Bank als auszahlende Einrichtung zu unterstützen. Sie übernehmen den administrativen Part, die Anträge auf Plausibilität zu prüfen.

Die IHK Reutlingen wurde mit der Prüfung der Anträge betraut, bevor sie an die L-Bank zur Ausbezahlung weitergeleitet werden: Seit dem Start am Mittwoch vergangene Woche sind über 8.000 Anträge – Stand Dienstag, 17 Uhr, waren es exakt 8.185 – eingegangen. Landesweit sind bereits mehr als 171.000 Anträge gestellt worden.

Unternehmern in Krisenzeiten unter die Arme greifen

„Das ist ein deutliches Signal, wie dringend und wertvoll das Soforthilfe-Programm ist“, betont Nawroth. Aus Sicht der hiesigen Wirtschaft sei es lobenswert, dass es solch ein Programm gibt, das den Betrieben vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum Mittelständler in der Krisenzeit unter die Arme greift. Das Vorgehen in dieser Form sei noch nie dagewesen, auch in der schnellen Umsetzung.

Insbesondere Unternehmer des stationären Handels, der Gastronomie und Kreativwirtschaft haben in den ersten Tagen Anträge gestellt.

Schnelle Bearbeitung: IHK hat intern umstrukturiert

Um diesen Ansturm zu bewältigen und das Prüfungsverfahren schnellstmöglich umzusetzen, hat die IHK umstrukturiert. 60 Mitarbeiter prüfen die Anträge. Zehn Mitarbeiter sind im Kunden-Info-Center im Einsatz, um telefonisch viele Fragen zu beantworten. Diese sind unter der Woche bis abends erreichbar. Auch am vergangenen Samstag war die Telefonzentrale besetzt und es wurden Anträge geprüft.

Die „unglaubliche Anzahl“ der Anträge, so Nawroth, könne trotzdem nicht in allerkürzester Zeit abgearbeitet und zum Vollzug an die L-Bank weitergeleitet werden. Dennoch seien alle Stellen bemüht, schnellstmöglich zu agieren. Der automatisierte, digitalisierte Prozess könne zudem nicht beschleunigt werden, beispielsweise durch telefonische Nachfragen. Ist der Antrag genehmigt, wird vonseiten der L-Bank die vollelektronische Auszahlung eingeleitet. Wichtig deshalb: Im Formular muss die korrekte Bankverbindung angegeben werden.

Formular korrekt ausfüllen: FAQs helfen

Um das Prozedere nicht in die Länge zu ziehen, rät der IHK-Experte das Antragsformular vollständig auszufüllen. Er verweist auf die häufig gestellten Fragen (FAQ), in denen bereits viele Hilfen zum Ausfüllen abrufbar sind. Diese sind online beim Wirtschaftsministerium des Landes eingestellt. Laut Nawroth wurden diese am Wochenende überarbeitet – zum einen wegen der neuen Regelung, was den Einsatz des privaten Vermögens betrifft (der ZAK berichtete), zum anderen wurden die Fragen und Antworten im Allgemeinen präzisiert.

Insbesondere bei Punkt 2, den förderspezifischen Angaben, gibt es ein Feld für freie Erläuterungen, das ausführlich gefüllt werden sollte. „Hier lediglich ‚Geschäft läuft schlecht‘ einzutragen, ist nicht ausreichend“, veranschaulicht Dr. Markus Nawroth. Die aktuelle betriebliche Lage sollte mit Fakten und Zahlen aus dem Betrieb begründet und untermauert werden. Nawroth rät auch hierfür wieder zur Lektüre der FAQs des Ministeriums.

Wie wichtig ein korrekt ausgefülltes Antragsformular ist, liegt auf der Hand. Ist es unzureichend bestückt, wird der Antrag abgelehnt. Das kostet Zeit und Personalkapazität; das Verfahren zieht sich demnach in die Länge.

Das digital ausgefüllte Formular muss im letzten Schritt ausgedruckt, unterschrieben und wieder zurück in eine digitale Form gebracht werden – beispielsweise über Abfotografieren oder Einscannen – und in einem Dokument (PDF-Datei oder Ähnliches) abgespeichert werden. Dann kann es über das Portal bw-soforthilfe.de hochgeladen werden und wird automatisch an die zuständige Kammer zur Prüfung weitergeleitet.

Weitere Tipps des Experten für Unternehmer

Das Soforthilfeprogramm des Landes ist wichtig und hilfreich für Unternehmen in der aktuellen Coronakrise, die die Wirtschaft teils schwer getroffen hat. Es sei ein bedeutendes Zeichen für das Solidargefühl in der Gemeinschaft. Die Botschaft: „Miteinander schafft man das.“

Dr. Markus Nawroth rät zudem allen Unternehmern, an die Beantragung des Kurzarbeitergelds zu denken und rechtzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen.

Außerdem, so der Experte, gilt es, Kontakt mit der Hausbank aufzunehmen und in den Dialog mit dem zuständigen Firmenkundenberater zu treten, der sich mit der finanziellen Situation des Unternehmens bestens auskennt. So lassen sich gegebenenfalls Tilgungen anpassen, führt Nawroth als Beispiel auf.