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Täter ist schuldunfähig - Gericht ordnet sofortige Unterbringung in die Psychiatrie an

Von Günther Gotthold Töpfer

Die sofortige Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus ordnete die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Hechingen für einen 57-jährigen Rentner an, der am 3. Oktober vergangenen Jahres in Albstadt-Tailfingen einen 16-jährigen Schüler mit einem einzigen Messerstich getötet hatte (wir berichteten).

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