Dotternhausen

Süderweiterung auf dem Plettenberg: Regierungspräsidium kassiert Entscheidung des Landratsamts

16.08.2021

Von Daniel Seeburger

Süderweiterung auf dem Plettenberg: Regierungspräsidium kassiert Entscheidung des Landratsamts

© Daniel Seeburger

Das RP gab einem Widerspruch von Holcim die Süderweiterung des Kalksteinbruch betreffend Recht.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Widerspruchsverfahren zur Süderweiterung des Plettenbergs dem Widerspruch der Firma Holcim gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamtes vom 14. Januar 2021 stattgegeben.

Diese Entscheidung der Tübinger Behörde kann durchaus als Schlappe für das Landratsamt gewertet werden, das den Antrag zur Süderweiterung des Kalksteinbruchs aus formalen Gründen abgelehnt hatte, nachdem nach mehreren Fristverlängerungen auch nach zweieinhalb Jahren nicht alle geforderten Unterlagen von Holcim vorgelegt worden sind.

Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde habe damit zur Folge, dass das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde rechtlich verpflichtet wird, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wieder aufzunehmen.

Pauli: „Kaum nachvollziehbar“

„Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht – insbesondere vor dem Hintergrund der mittlerweile längeren Verfahrensdauer und der wiederholten Fristverlängerungen – kaum nachvollziehbar“, so Landrat Günther-Martin Pauli. „Von einem Weltkonzern kann man erwarten, dass er seine Hausaufgaben pünktlich macht“, so Pauli weiter.

Die Firma Holcim hatte beim Landratsamt am 28. Juni 2018 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg gestellt. Bereits zu Beginn des Verfahrens habe die Genehmigungsbehörde zur Beurteilung des Antrags ergänzende Unterlagen, vor allem im Bereich Naturschutz gefordert, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.

Dabei geht es unter anderem um mögliche Ausgleichsflächen, die Holcim für den weiteren Abbau des Kalksteins auf dem Plettenberg vorweisen muss.

Holcim ließ Fristen immer wieder verstreichen

Zur Vorlage dieser Unterlagen wurde Holcim vom Balinger Landratsamt in regelmäßigen Abständen eine Frist gesetzt, die, nachdem das Zementunternehmen diese immer wieder verstreichen ließ, mehrfach durch das Landratsamt Zollernalbkreis verlängert wurde. Im September 2020 schließlich kündigte die die Immissionsschutzbehörde gegenüber Holcim an, den Antrag abzulehnen, wenn die gesamten Unterlagen nicht bis spätestens 31. Dezember 2020 vorliegen.

Holcim ließ auch diese Frist verstreichen und legte bis Ende 2020 nicht sämtliche angeforderte Unterlagen vor – nach mehr als zweieinhalb Jahren Verfahrensdauer. Das Landratsamt lehnte den Antrag zur Süderweiterung schließlich aus formalen Gründen ab. Gegen diese Entscheidung legte die Firma Holcim beim Regierungspräsidium Tübingen Widerspruch ein. Und hat jetzt Recht bekommen.

Das ist für Landrat Pauli schwer nachvollziehbar. „Wiederholte Fristsetzungen bei immissionschutzrechtlichen Antragsverfahren dienen der Rechtssicherheit und sollten von niemandem ad absurdum geführt werden“, führte er im Gespräch mit unserer Zeitung aus.

RP: Entscheidung der Immissionsschutzbehörde ist rechtswidrig

Entgegen der Auffassung des Landratsamts hat das Regierungspräsidium die Entscheidung der Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt als rechtswidrig angesehen. Die Ablehnung des Antrags sei unverhältnismäßig gewesen, begründete die Tübinger Behörde ihre Entscheidung. Das Landratsamt hätte Holcim trotz mehrfacher Fristverlängerung noch mehr Zeit geben müssen, die fehlenden Unterlagen nachzureichen, heißt es in der Mitteilung.

„Diese Begründung widerspricht deutlich der Rechtsauffassung des Landratsamtes, welches darauf hinweist, dass es klare Regelungen im Immissionsschutzrecht gibt, wonach eine Ablehnung des Antrags erfolgen soll, sofern ergänzende Unterlagen nach Ablauf einer durch die Behörde gesetzten Frist nicht rechtzeitig vorgelegt werden“, führt die Kreisbehörde aus.

Gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl an Fristverlängerungen wäre es aus Sicht des Landratsamtes für Holcim zumutbar und möglich gewesen, zum Fristablauf die ergänzenden Unterlagen nachzureichen, wird in der Mitteilung ausgeführt. Dieser Verpflichtung sei der Zementproduzent jedoch auch nach mehr als zwei Jahren nicht nachgekommen, weshalb der Antrag aus Sicht des Landratsamtes abzulehnen war.

Wie geht es nun weiter?

Wie geht es nun weiter mit dem Verfahren zur Süderweiterung? „Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Ablehnungsentscheidung des Landratsamtes aufgehoben. Damit wird das Landratsamt rechtlich verpflichtet, das Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wieder aufzunehmen und das Verfahren nach seinem aktuellen Stand zu bewerten beziehungsweise fortzuführen“, führt Landratsamts-Sprecherin Anja Heinz aus.

Die Genehmigungsbehörde werde in Folge die nachträglich eingegangenen Unterlagen prüfen und sich diesbezüglich mit der Antragstellerin auseinandersetzen. Auch werde der weitere konkrete Verfahrensablauf mit der Firma Holcim in einem gemeinsamen Gespräch unter Einbeziehung der Gemeinde Dotternhausen zu erörtern sein. Hier werde beispielsweise zu klären sein, ob und zu welchem Zeitpunkt eine erneute Offenlage beziehungsweise ein erneuter Erörterungstermin erforderlich sein werden.

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