Süderweiterung: Dotternhausener Rat darf nun entscheiden

Von Nicole Leukhardt

Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen gibt dem Eilrechtsschutzantrag in Sachen Bürgerbegehren nicht statt.

Süderweiterung: Dotternhausener Rat darf nun entscheiden

Der Dotternhausener Gemeinderat mit Bürgermeisterin Monique Adrian an der Spitze darf über die Fläche zur Süderweiterung des Kalksteinbruchs auf dem Plettenberg entscheiden. Siegfried Rall hatte beim Sigmaringer Verwaltungsgericht dagegen geklagt, dass der Gemeinderat einen Beschluss zur Erweiterung fassen darf, so lange noch gerichtlich um die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens vom April 2017 gestritten wird. Die Verwaltungsrichter lehnten den Antrag ab.

Sie begründeten die Entscheidung damit, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht wahrscheinlich ist. Das Gericht schreibt: „Zur Sicherung eines Bürgerbegehrens kommt (...) der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht, mit der das Gericht vorläufig feststellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.“ Dies sei jedoch nur dann denkbar, wenn die Zulässigkeit bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen werden könne. Dies sahen die Richter nicht als gegeben.

Denn sowohl die nicht eindeutige Fragestellung des Bürgerbegehrens als auch der fehlende Vorschlag zur Kostendeckung hatten bereits die Gemeinderäte in Dotternhausen dazu bewogen, das Bürgerbegehren als nicht rechtmäßig einzustufen. „Das Verwaltungsgericht Sigmaringen teilt die Rechtsauffassung der Gemeinde“, sagt Bürgermeisterin Monique Adrian gestern. „Wir hatten damals keinen Ermessensspielraum“, erklärte sie nochmals mit Blick auf die Entscheidung des Gremiums im April 2017. Zwar tage der Gemeinderat am Mittwoch. „Aber der Plettenberg wird trotzdem nicht auf der Tagesordnung stehen“, sagt sie. Dennoch sei sie froh, dass nach nahezu drei Jahren nun zeitnah über die Erweiterung der verpachteten Fläche abgestimmt werden könne. Für die Bürgerinitiative, aus der mittlerweile der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb hervorgegangen ist, scheint zumindest dieser Kampf verloren.

Was im Februar 2017 mit einem von der Gemeinde initiierten Bürgerentscheid zu den Maximalgrenzen für die Steinbrucherweiterung begann, wurde nur zwei Monate später zum Bürgerbegehren. Die Fragestellung lautete: „Sind Sie dafür, dass sich die Gemeinde verbindlich darauf festlegt, dass beim geplanten Gesteinsabbau auf dem Plettenberg eine südliche Resthochfläche mit mindestens 250 Metern Breite erhalten werden soll, jeweils von den Grundstücksgrenzen Parzelle 2786 (Steilabhangkante) aus gemessen?“ Unter anderem in dieser Fragestellung hatte der Gemeinderat einen Verstoß gegen die rechtlichen Pflichten zwischen der Firma Holcim und der Gemeinde, und somit ein rechtswidriges Ziel, gesehen. Das Bürgerbegehren war abgelehnt worden. Gegen diese Zurückweisung hatten die Initiatoren im Juli 2017 Widerspruch eingelegt. Im Januar 2018 hatte das Landratsamt diesen zurückgewiesen, woraufhin die Aktivisten der Bürgerinitiative im Februar 2018 Klage einreichten. Dieses Hauptsacheverfahren also liegt noch auf den Schreibtischen der Neunten Kammer in Sigmaringen.

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen, Otto-Paul Bitzer, formuliert es klar: „Nach der Gemeindeordnung muss das Bürgerbegehren unter anderem die zur Entscheidung zu bringende Frage enthalten, die sich wiederum mit ja oder nein beantworten lassen muss.“ Auch der fehlende Kostendeckungsvorschlag sei ein eindeutiges Indiz dafür, dass das Bürgerbegehren auch der gerichtlichen Prüfung nicht standhalten dürfte. Für den Antragssteller ist die Entscheidung des Gerichts nicht nur in der Sache selbst eine bittere Pille. Er trägt die Kosten der Verfahrens, der Streitwert wird auf 15 000 Euro festgesetzt. Der Antragssteller kann gegen den Beschluss Beschwerde einreichen.