Albstadt

Strikte Vorgabe in Albstädter Wahllokalen: Nur Maskenträger dürfen an die Urnen

05.03.2021

von Pressemitteilung

Strikte Vorgabe in Albstädter Wahllokalen: Nur Maskenträger dürfen an die Urnen

© Stadt Albstadt

Strenge Hygienevorschriften – mit Desinfektionsmittelständern wie hier im Rathaus – werden am 14. März auch in den Wahllokalen gelten.

Am 14. März steht eine Premiere an: Zum ersten Mal findet eine Landtagswahl unter Coronabedingungen statt. Die Albstädter Stadtverwaltung bereitet sich mit einem entsprechenden Hygienekonzept vor. Dazu gehört eine Maskenpflicht in Wahllokalen. Auch bei der Briefwahl liegt Albstadt im Trend: 29 Prozent der Wahlberechtigten in der größten Stadt des Kreises haben ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben.

Das Wahlamt der Stadt Albstadt bereitet sich auf den 14. März vor. Die erste Landtagswahl unter Coronabedingungen stellt alle Beteiligten und somit auch die kommunalen Wahlteams vor große Herausforderungen. In einer Pressemitteilung informiert die Stadtverwaltung darüber was im Vorfeld und am Wahltag selbst zu beachten ist. Grundsätzlich gelte bei dieser Landtagswahl unter Coronabedingungen, dass die im Alltag geltenden Hygienemaßnahmen selbstverständlich auch bei der Landtagswahl am 14. März gelten.

Hygienevorschriften müssen eingehalten werden

„Der Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder des Wahlvorstands wird durch ein entsprechendes Hygienekonzept sichergestellt“, heißt es in der Pressemitteilung. Dieses sehe insbesondere vor, dass ein Mitarbeiter beziehungsweise eine Mitarbeiterin eines Sicherheitsunternehmens im Zugangsbereich zum Wahlraum sicherstellt, dass auch bereits hier die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Nur mit Maske ins Wahllokal

„Für die Wählerinnen und Wähler in den stadtweit eingerichteten 29 Urnenwahllokalen gilt“, schreibt die Stadtverwaltung, „wie bereits beim Einkaufen im Supermarkt seit Monaten gewohnt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske.“ Ausnahmen seien lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. „Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen.“

Wann wählen kurzfristig Erkrankte?

Außerdem gilt es laut Pressemitteilung, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. „Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen.“ Für diese kurzfristig erkrankten Personen bestehe dann bis 15 Uhr am Wahltag noch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Ein Viertel hat schon gewählt

Von den in Albstadt rund 31 500 Wahlberechtigten haben laut Stadtverwaltung bis eine Woche vor dem Wahltag 8200 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Das entspricht einem Anteil von 26 Prozent und damit einer Verdopplung der Anzahl der Briefwähler im Vergleich zur Landtagswahl 2016.

Statt 5 jetzt 14 Briefwahlbezirke

Darauf hat die Stadtverwaltung reagiert: Die Anzahl der Briefwahlbezirke wurden von fünf (Landtagswahl 2016) auf nunmehr 14 bei der Landtagswahl 2021 erhöht. Zum Kennzeichnen der Stimmzettel in den Wahlkabinen des Wahlraums kommen antivirale Kugelschreiber zum Einsatz. Der Stimmzettel dürfe aber auch mit einem vom Wähler beziehungsweise der Wählerin mitgebrachten Schreibgerät gekennzeichnet werden.

„Wahlmanager“ im Einsatz

Genügend Helfer für die Aufgaben rund um die Wahl zu finden, war laut Rathaussprecherin Sarah Braun im übrigen überhauptkein Problem. Eine weitere Neuerung wird es am 14. März geben: Bei der bevorstehenden Landtagswahl kommt in Albstadt erstmals das neue Fachverfahren „Wahlmanager“ zum Einsatz. Ein Verfahren, das die Komm.ONE als kommunale IT-Dienstleisterin für die digitale Infrastruktur zur Durchführung der Wahl zur Verfügung stellt.

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