Albstadt

Streit in Ebingen: Mann sticht mit Messer auf Kontrahenten ein und verletzt ihn schwer

30.01.2023

von Polizei

Streit in Ebingen: Mann sticht mit Messer auf Kontrahenten ein und verletzt ihn schwer

© Max Fleischmann/Unsplash

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen fest. (Symbolfoto)

Nachdem zwei Männer in einer Ebinger Gaststätte in Streit geraten waren, stach der Ältere mit einem Messer auf den Jüngeren ein. Die Polizei nahm ihn kurz darauf fest.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen und das Kriminalkommissariat Balingen ermitteln wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 30 Jahre alten Mann. Dem Tatverdächtigen wird laut Pressemitteilung der Ermittler zur Last gelegt, am frühen Samstagmorgen einen 29-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt zu haben.

Streit in Gaststätte verlagert sich nach draußen

Den derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnissen zufolge war der 30-Jährige gegen ein Uhr in einer Gaststätte in der Gartenstraße mit dem späteren Opfer in einen verbalen Streit geraten, weshalb er vom Wirt des Gebäudes verwiesen wurde. Da er der Aufforderung zunächst nicht nachkam, erhielt er von den hinzugerufenen Polizeibeamten einen Platzverweis, dem er Folge leistete.

Wenige Minuten später, nachdem sich die Einsatzkräfte wieder entfernt hatten, kehrte der 30-Jährige zurück. Daraufhin kam es zwischen ihm und dem 29-Jährigen vor dem Gebäude zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Tatverdächtige seinen Kontrahenten durch einen Messerstich schwer verletzt haben soll. Das Opfer musste vom Rettungsdienst anschließend in eine Klinik eingeliefert werden.

Tatverdächtiger bereits polizeibekannt

Der wegen Körperverletzungsdelikten bereits polizeibekannte, 30-jährige Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hechingen am Sonntag beim Amtsgericht Hechingen dem Haftrichter vorgeführt.

Wieso der Mann wieder auf freiem Fuß ist

Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn gegen Auflagen außer Vollzug. Der dringend tatverdächtige Mann hat laut Staatsanwaltschaft ausreichende soziale Bindungen und einen Arbeitsplatz.

Deshalb könne dem Haftgrund der Fluchtgefahr auch mit weniger einschneidenden Maßnahmen wie der Untersuchungshaft begegnet werden. Details zu den verhängten Auflagen nennt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht.

Bis der Mann sich gegebenenfalls vor Gericht verantworten muss, befindet sich der Beschuldigte auf freiem Fuß. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen, insbesondere zur Ursache und zum konkreten Verlauf der wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzung, dauern an.

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