Obernheim

Straftat unter Alkoholeinfluss: Drei Jahre Bewährung für sexuelle Nötigung

23.07.2020

Von Daniel Drach

Straftat unter Alkoholeinfluss: Drei Jahre Bewährung für sexuelle Nötigung

© Pascal Tonnenmacher

Der Beschuldigte kam laut Richter mit einem blauen Auge davon.

Ein 26-jähriger Mann aus einer Kreisgemeinde stand am Mittwoch wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht.

Am Mittwoch wurde vor dem Hechinger Amtsgericht ein Fall wegen Vergewaltigung auf der Obernheimer Motocross-Anlage aus dem Jahr 2018 verhandelt. Der 26-jährige Angeklagte hatte sich an einer vier Jahre älteren Frau vergangen. Nun musste der Strafbestand geklärt werden.

Straftat liegt zwei Jahre zurück

Im Juli 2018 hatten sich der Beschuldigte und die Frau im Rahmen eines Festes auf der Motocross-Anlage bereits tagsüber durch einen gemeinsamen Bekannten kennengelernt. Unter Alkoholeinfluss kam es so bereits am Nachmittag zu einer sexuellen Annäherung – das bestätigten beide Beteiligten. Ferner lag dem Gericht auch ein Video vor, welches den offenkundigen Oralverkehr zeigt.

Später am Abend, die Frau hatte sich in einem Sprinter auf dem Parkplatz schlafen gelegt, kam es dann zu der Straftat. Der Beschuldigte gesellte sich zu der damals 28-Jährigen und wollte, wie sie vor Gericht aussagte, „wohl dort weitermachen, wo wir aufgehört hatten“. Beide waren zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert, wie auch ein späterer Alkoholtest bekräftigte. Dennoch gab die junge Frau ihren Angaben nach klar zu verstehen, dass „er mich in Ruhe lassen soll“, und wehrte sich mit Händen und Füßen. Viele Einzelheiten des Tathergangs blieben allerdings unklar, da sich beide Beteiligten nicht mehr in Gänze daran erinnern konnten.

Angeklagter entschuldigt sich

Der Angeklagte gab jedoch ebenfalls zu Protokoll, dass er versucht habe, mit der Geschädigten Sex zu haben. Dazu sei es allerdings nicht gekommen, was auch die junge Frau bestätigte. Erst als das Opfer angefangen habe zu weinen, sei dem damals 24-Jährigen klar geworden, „dass ich wohl etwas falsch gemacht habe“. Bereits zu Beginn der Verhandlung zeigte sich der Beschuldigte reumütig, später entschuldigte er sich bei der Frau: „Ich habe eine Riesendummheit begangen. Es tut mir wirklich sehr leid.“

Das Gericht verzichtete gestern auf weitere Zeugenaussagen. Letztlich erkannte die Staatsanwaltschaft an, dass der Versuch der Vergewaltigung durch den Beschuldigten selbst abgebrochen wurde, dennoch eindeutig ein sexueller Übergriff vorlag. Dem vorgeschlagenen Strafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe – zur Bewährung ausgesetzt – schloss sich letztlich auch Richter Ernst Wührl an. „Die Bewährung wird auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem wird dem Verurteilten auferlegt, 3000 Euro an das Frauenhaus in Balingen zu zahlen.“ Der Beschuldigte sei mit einem blauen Auge davongekommen.

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