Albstadt

Stipendien gegen Ärztemangel: Der Zollernalbkreis fördert Medizinstudenten

18.11.2019

Von Dagmar Stuhrmann

Stipendien gegen Ärztemangel: Der Zollernalbkreis fördert Medizinstudenten

© pixabay

Der Notstand droht: Der Kreis will Medizinstudenten finanziell unterstützen und sie damit in den Zollernalbkreis holen.

Der Zollernalbkreis vergibt ab 2020 Stipendien an Medizinstudenten. Dafür werden 144.000 Euro im Kreishaushalt bereitgestellt. Das hat der Schul-, Kultur- und Sozialausschuss des Kreistags bei seiner jüngsten Sitzung am Montagabend in Albstadt beschlossen.

Die Förderung greift ab dem Sommersemester 2020 und ist zunächst auf maximal sechs Stipendiaten und einen Zeitraum von vier Jahren befristet. Der Schul-, Kultur- und Sozialausschuss des Kreistags hat am Montagabend bei einer Enthaltung grünes Licht für das Projekt gegeben.

Dem Ärztemangel entgegenwirken

Durch die Stipendienvergabe soll angesichts der drohenden Unterversorgung an praktizierenden Medizinern ärztlicher Nachwuchs für den Zollernalbkreis gewonnen werden und damit dem erwarteten Ärztemangel entgegengewirkt werden.

500 Euro monatlich

Die Studenten sollen als Förderbetrag 500 Euro monatlich erhalten. Dafür müssen sie sich an gewisse Regeln halten, Leistungsnachweise vorlegen und in der Patientenversorgung im Zollernalbkreis tätig werden. Die Stipendiaten sollen im Anschluss an ihr Studium die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin im Zollernalbkreis absolvieren und/oder eine praktische Tätigkeit als Mediziner im Zollernalbkreis ausüben.

Vier Jahre Tätigkeit im Zollernalbkreis sind verpflichtend

Gemäß den Richtlinien für die Stipendiengewährung sollen sich die Geförderten zu einer vierjährigen ärztlichen Tätigkeit im Zollernalbkreis verpflichten. Die Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz soll die Stipendienvergabe kontinuierlich überprüfen. Nach dem ersten Durchlauf von sechs Studierenden wird dem Schul-, Kultur- und Sozialausschuss ein Bericht zur Bewertung vorgelegt. Auf dessen Grundlage wird dann zu entscheiden sein, ob die Förderung fortgesetzt werden soll.

Im ersten Jahr 4500 Euro Kosten

Die Kosten belaufen sich im ersten Jahr auf 4500 Euro, 2021 auf 10.500 Euro, 2022 auf 16.500 Euro, 2013 auf 22.500 Euro und in 2024 und 2025 auf 24.000 Euro. Ab 2026 reduzieren sich die Kosten jährlich um 6000 Euro.

Fachliches Gremium entscheidet

Über die Auswahl entscheidet eine Jury. Bewerber, bei denen eine Verbundenheit zum Zollernalbkreis besteht beziehungsweise während des Studiums aufgebaut wurde, sollen bevorzugt werden. Für die Förderung spricht – auch wenn sichtbare Ergebnisse frühestens ab 2029 eintreten werden und nicht sicher ist, ob Bewerber gefunden werden können – nach Auffassung der Kreisverwaltung die Tatsache, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Kreisen erhöht werde.

Für den Fall, dass der Stipendiat sich nicht an die Abmachung per Vertrag hält, ist vorgesorgt. Sollte er/sie sich nicht für den verabredeten Zeitraum im Zollernalbkreis niederlassen, muss die Förderung zurückbezahlt werden.

Überwiegend Zustimmung

Die Mitglieder des Kreistagsausschusses bekräftigten die Notwendigkeit von derlei Anstrengungen, die zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung beitragen sollen. Es sei „konsequent“, die Bandbreite an Möglichkeiten auszuschöpfen, meinte etwa Dr. Krischan Spengler. Kritik brachte Angela Godawa an, die in der Tatsache, dass Schwangere, die ihr Studium länger als drei Monate unterbrechen, nicht weiter gefördert werden, eine „Bestrafung von Schwangerschaft“ sah. Landrat Pauli verwies darauf, dass das Ganze eine Freiwilligkeitsleistung sei und man Gutes tun wolle.

Berufsverband der HNO-Ärzte gegen Landarztquote

Während der Kreis sich für Medizinstipendien entschieden hat, kam am Montag Kritik an Bestebungen, eine Landarztquote einzuführen. „Die seit 2018 immer wieder von der CDU-Landtagsfraktion in die politische Diskussion eingebrachte verpflichtende Landarztquote für einen zehnprozentigen Teil der 150 neuen Medizin-Studienplätze an den fünf Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg ist wenig sinnvoll und ist abzulehnen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Berufsverbands der HNO-Ärzte.

Stellungnahme der HNO-Ärzte

In der von ihm selbst und drei Kollegen unterzeichneten Stellungnahme nennt Dr. Hermann Zwisler, HNO-Arzt in Albstadt und Landesvorsitzender Württemberg, Gründe, die gegen eine solche Quote sprechen. Allen voran: „Die ersten neuen Landärzte, fünfzehn pro Jahr, für ganz Baden-Württemberg, stünden frühestens ab dem Jahr 2032 zur Verfügung.“ Aktuell seien nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung zirka 1300 Hausärzte auf dem Land über 65 Jahre alt –und keine Nachfolger in Sicht.

Konzept der Uni-Kliniken ist zu begrüßen

„Die fünf Uni-Kliniken haben Anfang 2019 ein Konzept ‚Ländliche Hausarztmedizin‘ vorgelegt, das von fast allen Seiten begrüßt wurde“, heißt es in der Stellungnahme des HNO-Berufsverbands weiter. Zwisler: „Auch wir als Hals-Nasen-Ohren-Fachärzte sind dringlich für dieses Konzept zur Förderung von mehr Hausärzten. Wir brauchen dringend mehr Hausärzte.“

„Blockade muss ein Ende haben“

Klar sei unter Juristen, dass eine verpflichtende Landarztquote für Medizinstudenten nicht erfolgreich sein werde. „Die CDU-Landtagsabgeordneten sollten sie nach Ansicht der HNO-Ärzte umgehend darum bemühen, das fertige Konzept der Landesregierung im Landtag zu beschließen. Zwisler fordert: „Die Blockade der CDU-Landtagsfraktion muss ein Ende haben. Dann könnten schon 2020 die ersten neuen ‚Landarzt-Medizinstudenten‘ an den Universitäten im Land beginnen. Das

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