Stimmzettel für Gemeinderatswahl in Albstadt müssen neu gedruckt und verschickt werden
16.05.2019
Im Stimmzettelblock für die Wahl des Gemeinderats am 26. Mai hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Deshalb muss dieser neu gedruckt und dann auch erneut verschickt werden. Bereits abgegebene Stimmzettel von Briefwählern sind gültig. Europawahl, Kreistagswahl und Ortschaftsratswahl sei nicht betroffen.
Nachdem laut Stadtverwaltung am 10. Mai festgestellt wurde, dass sich im Stimmzettelblock für die Wahl des Gemeinderats am 26. Mai der Fehlerteufel eingeschlichen hat, hat die Stadtverwaltung Albstadt entschieden, umgehend einen Neudruck des Stimmzettelblocks für die Gemeinderatswahl in Auftrag zu geben und diesen nach Fertigstellung an alle Wahlberechtigen für die Gemeinderatswahl zu versenden.
Mit den neuen Unterlagen geht den Wahlberechtigten auch ein Informationsschreiben zu, in dem die wichtigsten Fragen beantwortet werden.
Stimmzettel von Briefwählern sind gültig
Bereits von Briefwählern ausgefüllte und abgegebene beziehungsweise abgeschickte Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind aber gültig und werden bei der Auszählung ohne Einschränkung berücksichtigt.
Andere Wahlen sind nicht betroffen
Alle anderen bereits zugestellten Stimmzettel für die Europawahl, die Wahl des Kreistags und die Wahl der Ortschaftsräte sind nicht betroffen.
Wir werden noch ausführlicher berichten.