Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung: Albstadt steht bis auf Weiteres still

Von Dagmar Stuhrmann

Die Pandemie beschäftigt die Menschen. Es gilt, soziale Kontakte nach Möglichkeit zu reduzieren - nur so, betonen die Experten glaubhaft, ist es möglich, die Infektionen in den kommenden Wochen nicht ausufern zu lassen. Die Albstädter Stadtverwaltung reagiert mit konsequenten Maßnahmen auf die Krise. Zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus werden Versammlungen und Veranstaltungen generell verboten.

Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung: Albstadt steht bis auf Weiteres still

Die Corona-Gefahr sorgt für Abstand: Albstadts OB Klaus Konzelmann und Ordnungsamtsleiterin Michaela Maier informierten am Dienstag über die Allgemeinverfügung, die ab 18. März greift und bis mindestens 19. April gilt.

Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann richtet einen eindringlichen Appell an die Bürger, in ihrem Verhalten Vernunft walten zu lassen und sich an die Maßgaben zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus zu halten. In Ergänzung zur Rechtsverordnung der Landesregierung, die am Montag einen Katalog von infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen hat, der am Dienstag in Kraft gesetzt wurde, hat die Albstädter Stadtverwaltung jetzt, wie angekündigt, eine „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und die Schließung von Einrichtungen zur Eindämmung des Corona-Virus“ erlassen. Sie gilt ab Mittwoch, 18. März, und ist zunächst bis 19. April befristet.

Versammlungen werden grundsätzlich untersagt

OB Klaus Konzelmann und Ordnungsamtsleiterin Michaela Maier informierten am Dienstag über die Details. Durch die Allgemeinverfügung der Stadt Albstadt wird die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Versammlungen im Freien sowie in geschlossenen Räumen grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Blutspendeaktionen und die Wochenmärkte.

Strikter als die Landesregierung

„Wenn wir von Versammlungen reden, denken wir an Gruppen von mehr als drei bis fünf Personen“, sagt OB Konzelmann. Mit diesem generellen Veranstaltungs- und Versammlungsverbot ist die Stadt Albstadt strikter als die Landesregierung mit ihren Vorgaben. Laut Landesverordnung sind Versammlungen und Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern untersagt. „Diese Regelung wird in den nächsten Tagen überholt sein“, prognostiziert OB Konzelmann.

Infektionsschutzgesetz liefert rechtliche Grundlage

Die Stadt Albstadt hat sich bewusst für das weitreichendere Verbot entschieden. Die rechtliche Grundlage dafür ist gegeben. Das Infektionsschutzgesetz eröffnet Kommunen die Möglichkeit, Allgemeinverfügungen mit weitergehenden Regelungen zu erlassen. „Es ist wichtig, dass wir diese Maßnahmen jetzt ergreifen“, sagt OB Konzelmann. Es gehe darum, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Nur so, betont der Oberbürgermeister, könne man der weiteren schnellen Verbreitung des Virus Einhalt gebieten.

OB hofft auf „maximales Verständnis“

„Wir appellieren an die Vernunft der Menschen“, sagt Klaus Konzelmann und bittet die Albstädter, diese Verfügung nicht als Geißel zu sehen, sondern als dringend gebotenen Versuch, die Ausbreitung zu verhindern. Er hoffe auf das „maximale Verständnis“ der Albstädter für die Maßnahmen. In Südtirol, sagt OB Konzelmann, habe man zu spät reagiert. Diesen Fehler wolle man nicht machen.

Stadtbrandmeisterbüro in Quarantäne

Wie schnell die Virusgefahr akut werden kann, zeigt das Beispiel Stadtbrandmeisterbüro. Wegen des Kontakts mit einer infizierten Person sei derzeit das Büroteam im Quarantäne.

Regelungen für Trauerfeiern und Trauungen

Die Allgemeinverfügung regelt auch andere Lebensbereiche: Trauerfeiern sind auf den jeweiligen Friedhöfen ausschließlich im Freien im engsten Kreise der Familienangehörigen zulässig. Trauungen werden grundsätzlich im Stauffenbergschloss durchgeführt. Zulässig sind nur kleine Trauungen bis maximal 20 Personen. „An die Trauung anschließende Feierlichkeiten in den Räumen und im Außenbereich des Schlosses Lautlingen sind nicht zulässig“, heißt es in der Verfügung.

Messen und Ausstellungen

Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Wettannahmestellen dürfen für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.

Außerdem wird der Sport- und Spielbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Spielplätzen untersagt. Das betreffe auch den Roßberg-Spielplatz. Der Roßbergverein hatte am Montag noch vermeldet, das Haus sei zwar zu, der Spielplatz aber auf eigene Verantwortung weiter offen. „Das geht nicht“, stellt OB Konzelmann klar. „Auch der Spielplatz ist geschlossen.“

Ausnahmen sind möglich

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Ausnahmen von den Regelungen dieser Allgemeinverfügung durch das Amt für öffentliche Ordnung erteilt werden.

Wie bereits am Montag bekanntgegeben, sind die Rathäuser in Albstadt für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorgänge sind möglichst schriftlich, telefonisch oder online zu bearbeiten. Zwingend nötige persönliche Termine sind im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Abteilungen zu vereinbaren.

Gemeinderatssitzung nächste Woche in der Schwebe

Auf dem Prüfstand steht laut OB Klaus Konzelmann auch die Gemeinderatssitzung, die eigentlich in der kommenden Woche stattfinden sollte. Eine Absage sei wahrscheinlich, die Entscheidung soll in den nächsten Tagen fallen.

Zum Thema Kindernotbetreuung informiert OB Konzelmann: Diese laufe in den städtischen ebenso wie in den Kitas anderer Träger. Für den Monat April wird die Stadtverwaltung keine Kita-Gebühren erheben.

Werden die Maßgaben kontrolliert?

Wird die Einhaltung der in der Allgemeinverfügung formulierten Regelungen kontrolliert? „Die Polizei ist informiert und wird bei Verstößen gegen die Regelungen entsprechende Hinweise geben“, erklären OB Konzelmann und Amtsleiterin Michaela Maier. Im Rathaus ist man sich natürlich im Klaren darüber, dass man die Einhaltung beispielsweise des Versammlungsverbots insbesondere im privaten Bereich nicht kontrollieren kann. Bleibt also nur der Appell: „Wir gehen davon aus, dass alle vernünftig und einsichtig sind.“

Einzelhandelsgeschäfte: Stadtverwaltung klärt Zuständigkeit

Laut Beschluss der Bundesregierung müssen gemäß einer Leitlinie mit den Ländern zahlreiche Geschäfte ihre Pforten schließen. Offen bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien sowie Tankstellen, Banken, Poststellen und der Großhandel. Die Landesverordnung macht zwar Aussagen zu Versammlungen, Gaststätten, Bädern, Museen, Kinos, Volkshochschulen und Bibliotheken – Regelungen den Einzelhandel betreffend sind jedoch nicht enthalten. Die spannende Frage lautet nun: Wer muss die Schließung der Geschäfte anordnen? „Das müssen wir noch klären“, sagt Ordnungsamtsleiterin Michaela Maier. Sie geht davon aus, dass es zeitnah eine Klarstellung geben wird, wer in diesem Fall gefordert ist: Land oder Kommune? „Ich erwarte, dass hierzu von der Landesregierung etwas kommt“, sagt Maier.

Gaststätten: Landesregierung macht klare Vorgaben

Was Gaststätten angeht, ist die Maßgabe der Landesregierung klar: Speisegaststätten sind vom Verbot ausgenommen, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gaste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und außerdem sichergestellt ist, dass – und das dürfte schwer umzusetzen sein – im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.