Rosenfeld

Staatsminister antwortet Rosenfeld: Es gibt noch kein Datum für das Scoping für den Waldhof

22.07.2022

Von Rosalinde Conzelmann

Staatsminister antwortet Rosenfeld: Es gibt noch kein Datum für das Scoping für den Waldhof

© Rosalinde Conzelmann

Die Bürgerinitiative leistet weiterhin Aufklärungs- und Protestarbeit, wie hier auf dem Leidringer Markt.

Die Stadt Rosenfeld hat ein wenig aussagekräftiges Antwortschreiben zu den Waldhofplänen vom Staatsministerium bekommen. Bürgermeister Thomas Miller war einerseits erstaunt und andererseits auch froh über die schnelle Antwort aus Stuttgart. Dr. Leidig forderte eine deutlichere Positionierung des Gremiums und nannte Balingen als vorbildliches Beispiel.

Nicht viel Neues enthält das Schreiben aus Stuttgart, das Bürgermeister Thomas Miller am Donnerstag seinen Ratskollegen in der letzten Sitzung vor der Sommerpause vorlas. Wie berichtet, hatte die Stadt ein Mitspracherecht beim Scoping-Termin für das geplante Absetzgelände beim Geislinger Waldhof eingefordert und dafür konkrete Fragen formuliert.

Der Bund ist zurzeit am Prüfen

Das Staatsministerium bestätigt den Eingang des Schreibens, stellt aber – wie schon wiederholt – fest, dass sich das Genehmigungsverfahren in einem frühen Stadium befindet und daher keine weiteren Erkenntnisse vorliegen würden. Vor allem der Bund prüfe derzeit, ob das Vorhaben auf der Staatsdomäne zur Genehmigungsreife gebracht werden kann.

Der Unterzeichner, Staatsminister Dr. Florian Stegmann, Chef der Staatskanzlei, bittet die Rosenfelder weiter um Geduld und teilt mit, dass es für das Scoping noch keinen Termin gibt. Die Fragen der Rosenfelder würden an das zuständige staatliche Hochbauamt Karlsruhe weitergeleitet.

Wie Balingen handeln

Über die schnelle Antwort sei er erstaunt, meinte Miller, während Dr. Hans Leidig kritisch anmerkte, dass die Rosenfelder mehr tun müssten. „Wir müssen uns wie der Balinger Gemeinderat klar dagegen positionieren“, forderte er. Es könne nicht sein, dass die Balingen den Rosenfeldern zeigt, wie man sich positioniert.

Der Scoping-Termin

Der Scoping-Termin dient dazu, bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung Art und Umfang der vom Antragsteller beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens/Projekts festzulegen. Die Besprechung zwischen Behörde und Antragsteller soll das Verfahren beschleunigen. Es erfolgt noch keine inhaltliche Prüfung der Umweltverträglichkeit. Der Scoping-Termin darf auch nicht mit dem Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren verwechselt werden, der erst später nach Auslegung der Genehmigungsunterlagen stattfindet. Zum Scoping-Termin können auch Umweltverbände und örtliche Initiativen eingeladen werden.

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