Staatsanwaltschaft prüft, Ärztenetz distanziert sich: Maskenverweigerer-Tourismus in Hechingen

Von Hardy Kromer

Zwei Psychotherapeutinnen und ein Hausarzt aus der Zollernstadt sind erste Adressen für Maskenverweigerer, um ein Attest zu bekommen. Das Ärztenetz Zollern distanziert sich und die Staatsanwaltschaft prüft die Sache.

Staatsanwaltschaft prüft, Ärztenetz distanziert sich: Maskenverweigerer-Tourismus in Hechingen

Auch Schüler lassen sich offenbar von bestimmten Ärzten eine Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen (Symbolfoto).

Hechingen ist zwar – im landes- oder bundesweiten Maßstab betrachtet – kein Corona-Hotspot. Aber ganz offenkundig ist die Zollernstadt ein Magnet für Maskenverweigerer, die sich per Attest von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreien lassen wollen.

Auf wahrheitschecker.de, einem Portal mit erkennbar verschwörungstheoretischer und deutschnationaler Schlagseite, gibt es eine Ärzteliste zum Thema Maskenbefreiung.

Drei von 35 kommen aus Hechingen

Und man lese und staune: Von bundesweit 35 Arztpraxen, die Menschen „aus gesundheitlichen Gründen“ vom „staatlich verordneten Maulkorb“ befreien (wie es dort provokant heißt), kommen allein drei aus Hechingen: Ein Allgemeinarzt und zwei Psychotherapeutinnen aus der Zollernstadt bieten sich dort mit Name und Adresse an.

Und weil das 50 Prozent aller dort aufgeführten Ärzte-Adressen aus Baden-Württemberg sind, entfaltet das Angebot aus Hechingen überregionale Wirkung: Das „Schwäbische Tagblatt“ aus Tübingen berichtete in seiner Samstagsausgabe von den Problemen des Schulrektors Ralf-Michael Röckel aus Walddorfhäslach im Kreis Reutlingen, die Hygieneregeln auf dem Schulgelände zu überwachen.

Schüler lassen sich von Arzt befreien

Denn gleich zehn seiner Schülerinnen und Schüler haben sich von der Maskenpflicht ärztlich befreien lassen. Und die allermeisten der Atteste stammten von ein und demselben Arzt, „häufig mit dem gleichen Krankheitsbild ausgestellt“ und „zirka 40 Kilometer“ von Walddorfhäslach entfernt.

Gleicht man diese Information mit der Ärzteliste im Internet ab, kommt nur eine der Hechinger Praxen in Frage.

Alarmiert von diesem Bericht über den Tourismus von Maskenverweigerern nach Hechingen waren am Wochenende auch die Mitglieder des Ärztenetzes Zollern (ÄnZo).

Bei Ärzten schrillt Alarmglocke

„Wir haben uns gesagt: Das können wir als Ärzteschaft nicht auf uns sitzen lassen“, berichtet ÄnZo-Vorstandsmitglied Dr. Stefan Schanz. Dass fast zehn Prozent aller Ärzte, die sich deutschlandweit für Masken-Atteste andienen, aus Hechingen kommen, sei „ein bemerkenswerter Vorgang, der bei uns die Alarmglocken läuten lässt“. Und das Bedürfnis weckte, sich klar zu positionieren.

Deshalb haben sich die ÄnZo-Mitglieder über das Wochenende mehrheitlich auf einen Text verständigt, den sie auf der ÄnZo-Homepage veröffentlichten und in dem sie sich „eindeutig und unmissverständlich“ vom Vorgehen ihrer Kolleginnen und kollegen „distanzieren“ (siehe unten).

Befreiung nur bei besonderen Befunden

In der Erklärung wird auch explizit darauf hingewiesen, dass eine Maskenbefreiung „nur ausgestellt werden (kann), wenn schwerwiegende medizinisch objektivierbare Befunde gegeben sind“, was „sehr selten der Fall“ sei.

Insbesondere, so erläutert Stefan Schanz, seien damit „schwere Atemstörungen“ gemeint, welche die Patienten „fast keine Luft kriegen“ lassen, oder zum Beispiel schwere Angststörungen.

All das, so Schanz, komme „objektiv wirklich sehr selten vor“. Nach seriöser ärztlicher Auffassung auch nicht bei Schulkindern – die dann wie auf der Achse Walddorfhäslach-Hechingen fast im Dutzend mit Attesten ausgestattet werden dürfen.

Staatanwaltschaft betreibt Vorermittlungen

Auf diesen speziellen Fall ist inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Hechingen aufmerksam geworden.

Wie Dr. Philipp Wissmann, der Pressesprecher der Justizbehörde, auf HZ-Nachfrage bestätigte, sei „ein Vorermittlungsverfahren angelegt“ worden: „Der Vorgang ist bekannt und wird geprüft.“ Noch richten sich die Ermittlungen aber nicht gegen bestimmte Personen.

Die ÄnZo-Erklärung im Wortlaut

Das Ausstellen eines unbegründeten Attestes entspricht laut Landesärztekammer nicht der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Es sei ein Straftatbestand. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Das häufige in den Praxen vorgetragene Anliegen zur Befreiung vom Tragen des Mund-Nasenschutzes führt zu großen Belastungen des Sprechstundenalltags.

Eine Befreiung kann nur ausgestellt werden, wenn schwerwiegende medizinisch objektivierbare Befunde gegeben sind. Dies ist sehr selten der Fall.

Leider wird diese Einstellung von einigen Kolleginnen und Kollegen nicht mitgetragen.

Wohlmeinende Gespräche mit den Kollegen, die Vorgehensweise den üblichen und notwendigen medizinischen Vorgehensweisen anzupassen, blieben ohne Wirkung.

Wir möchten uns deshalb eindeutig und unmissverständlich von diesem Vorgehen distanzieren.

Es geht um das Verhindern einer lebensbedrohlichen Erkrankung!