Sperrzeit gilt zwei Wochen länger

Das Landratsamt hat die Sperrzeit für die Ausbringung von organischen Düngern (außer Mist und Kompost) um zwei Wochen verschoben.

Die Sperrfirst gilt bis zum 15. November. Begründet wird die Maßnahme mit der anhaltenden Trockenheit und die noch hohen Temperaturen. Die durchschnittlichen Witterungsverhältnisse im Zollernalbkreis ließen ein Pflanzenwachstum und damit eine Nährstoffaufnahme bis Anfang Dezember zu.