Dormettingen

Sonderfeld für Grabsteine: Neue Form des Erinnerns auf dem Dormettinger Friedhof

26.11.2021

Sonderfeld für Grabsteine: Neue Form des Erinnerns auf dem Dormettinger Friedhof

© Daniel Seeburger

Auf dem Dormettinger Friedhof wird ein Sonderfeld ausgewiesen.

In der neuen Dormettinger Friedhofssatzung wird ein Sonderfeld zur befristeten Aufstellung von Grabsteinen abgelaufener Gräber vorgesehen. Im Zuge der Gesamtkalkulation für den Friedhof werden kostendeckende Gebühren für die Nutzung des Sondergrabfeldes erhoben. Das haben die Gemeinderäte in der Sitzung am Donnerstag nach ausführlicher Diskussion.

In die Gebühren wird der Abbau und die Entsorgung des Grabsteines einbezogen. Eine einmalige Verlängerung um weitere fünf Jahre unter erneutem Gebührenanfall ist zukünftig erlaubt. So ist es möglich, den Grabstein bis zu zehn Jahren zum Gedenken an den Verstobenen stehen zu lassen, obwohl das Grab schon abgeräumt ist.

Die Gemeinderäte beauftragten die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal die Änderung der Friedhofssatzung entsprechend vorzubereiten.

Aufstellung ist zeitlich befristet

In mehreren Vorbesprechungen haben sich die Gemeinderäte mit der Einrichtung eines Sonderfeldes zur zeitlich befristeten Aufstellung von Grabsteinen abgelaufener Gräber befasst. Letztlich hat sich der Gemeinderat bisher aber nicht zur Ausweisung eines solchen Grabfeldes entschlossen.

Nachdem nun aber ein Bürger der Gemeinde Dormettingen sehr intensiv den Wunsch zur Ausweisung eines entsprechenden Grabfeldes gefordert hat und hierzu auch Unterstützungsunterschriften in der Gemeinde gesammelt hatte, hat sich der Gemeinderat erneut mit diesem Sachverhalt beschäftigt.

Grabsteine abgelaufener Gräber

Die Verwaltung schlug vor, ein entsprechendes Feld auf dem Friedhof in Dormettingen auszuweisen. Dort könnten auf Kosten des Antragstellers auf einem in das Erdreich eingelassenen Betonfundament Grabsteine abgelaufener Gräber für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellt werden.

In die Gebühren für die Aufstellung des entsprechenden Grabsteines sollten die Abbau- und Entsorgungskosten des Grabsteins eingerechnet werden. Die notwendigen zu erhebenden Gebühren wären dann im Zuge der Kalkulation der Friedhofgebührensatzung zu erheben.

Diese Art der Erinnerungsmöglichkeit sei bisher einzigartig auf den Friedhöfen im Zollernalbkreis, führte Bürgermeister Anton Müller im Gespräch mit unserer Zeitung aus.

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