Sondererlaubnis wegen Corona: Albstädter Gastronomen dürfen auch im Winter draußen bewirten

Von Dagmar Stuhrmann

Es ist ein Entgegenkommen für Gaststättenbetreiber: Die Albstädter Stadtverwaltung verlängert wegen der Pandemie die Freischanksaison bis zum April. Zusätzliche Gebühren werden nicht erhoben.

Sondererlaubnis wegen Corona: Albstädter Gastronomen dürfen auch im Winter draußen bewirten

Der Sommer ist vorbei, die kalten Tage nahen: Die Stadt Albstadt kommt der gebeuteltem Gastronomie mit einem „Bonbon“ entgegen und verlängert die Freischanksaison. Damit darf nun auch im Winter draußen bewirtet werden.

Die Einschränkungen durch Abstands-und Hygieneregeln machen der Gastronomie landauf landab zu schaffen – auch in Albstadt. Hier tritt ab dem kommenden Monat aufgrund der Corona-Pandemie eine Sonderregelung für die Außenbewirtung in Kraft. Die Freischanksaison dauert normalerweise in Albstadt vom 1. März bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres. Jetzt steht eine Verlängerung an: Da die Nutzung der Innenräume der Gaststätten durch die Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt ist, wird die Stadtverwaltung den betroffenen Gastronomen auf Antrag eine „Corona-spezifische Sondernutzungserlaubnis“ für die Außenbewirtung erteilen, die vom 1. November bis 30. April gilt.

Auch Zelte erlaubt

Diese Sondernutzungserlaubnis gestattet laut Stadtverwaltung die folgenden Nutzungen: „Die Inbetriebnahme von Heizpilzen, Feuerstelen und anderen zugelassenen Wärmequellen, sofern die hierfür erlassenen Sicherheitsvorschriften erfüllt sind (siehe Merkblatt der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe), die Aufstellung von Zelten und Pavillons bis zu einer Größe von 75 Quadratmetern, sofern der erforderliche Platz hierfür auf privater Fläche vorhanden ist oder auf öffentlicher Verkehrsfläche zur Verfügung gestellt werden kann (die Begrenzung wurde so festgesetzt, da ab einer Größe von 75 qm eine Baugenehmigung erforderlich ist)“.

Keien Sondernutzungsgebühren fällig

Zum Schutz der Anwohner vor Lärmstörungen ist der Betrieb der Heizpilze, Feuerstelen etcetera sowie die Bewirtung in den Pavillons nur bis 23 Uhr erlaubt. Die Albstädter Stadtverwaltung will mit dieser Sondererlaubnis die durch Corona gebeutelten Gastwirte unterstützen. „Deswegen werden wir für diese Nutzungen auch keine Sondernutzungsgebühr und auch keine Verwaltungsgebühr erheben“, sagt Rathaussprecherin Sarah Braun.

Heizpilze sind in Albstadt erlaubt

Die aus ökologischer Sicht umstrittenen Heizpilze, die nun in den folgenden Monaten zum Einsatz kommen könnten, waren laut Sarah Braun in Albstadt – anders als in anderen Städten – noch nie verboten. Ob sie verwendet werden oder nicht, habe stets in der Verantwortung des jeweiligen Gaststättenbetreibers gelegen.

Bereits im Mai gab’s ein Bonbon für die Gastwirte

Mit der Sondererlaubnis für Außenbewirtschaftung in den Wintermonaten macht die Stadtverwaltung dieses Jahr bereits den zweiten Schritt, um den heimischen Gastwirten das Leben zu erleichtern. Bereits im Mai gab’s als Anreiz in dieser schwierigen Corona-Zeit den Beschluss, dass die Gastwirte für Live-Musik im Außenbereich einmal jährlich keinen besonderen Anlass mehr brauchen. Außerdem fiel im Mai auch die Entscheidung, dass von den Gaststättenbetreibern keine Gebühren für die Erweiterung ihrer Außenbewirtungsflächen erhoben werden, sofern die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden. Wer also zusätzliche Tische und Stühle im Freien aufstellen wollte, brauchte dafür nicht noch einen Extra-Obolus berappen.