Sigmaringen

Sigmaringer Landrätin appelliert an Vernunft: Quarantäne oder Attest für Reiserückkehrer

23.07.2020

von Pressemitteilung des Landratsamts Sigmaringen

Sigmaringer Landrätin appelliert an Vernunft: Quarantäne oder Attest für Reiserückkehrer

© tilialucida - stock.adobe.com

Coronaproben im Labor (Symbolfoto).

Das Sigmaringer Gesundheitsamt und die Sigmaringer Landrätin Stefanie Bürkle appellieren daran, die geltenden Regeln einzuhalten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen in Quarantäne oder negativ auf das Coronavirus getestet worden sein.

Zu Beginn der Sommerferien weist das Gesundheitsamt Sigmaringen auf die geltenden Regelungen bei einer Einreise aus einem Risikogebiet hin.

Risikogebiete sind nach der Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) weiterhin fast alle Länder außerhalb der EU. „Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich zunächst bei uns melden“, erläutert Dr. Susanne Haag-Milz, die Leiterin des Gesundheitsamts im Landratsamt Sigmaringen.

Die Coronaverordnung Einreisequarantäne (CoronaVO EQ) sehe vor, dass sich jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, zuhause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft in 14-tägige Quarantäne absondern muss. „Wichtig: Man ist verpflichtet, sich umgehend, das heißt direkt nach Ankunft zu Hause, in Quarantäne zu begeben“, betont Haag-Milz.

Attest oder Quarantäne

Nicht in Quarantäne muss, wer ein ärztliches Zeugnis vorlegen kann, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind.

Das ärztliche Zeugnis muss sich auf einen Abstrich, also auf eine molekularbiologische Testung stützen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen werden.

Nicht alle Tests sind anerkannt

Aus welchen Ländern Tests anerkannt werden, verrät die Homepage des Sozialministeriums. Eine Testung bei Ankunft in Deutschland ist ebenfalls möglich. Das ärztliche Zeugnis muss mindestens für 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.

Die Rückkehrer sind verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, das Gesundheitsamt unverzüglich hierüber zu informieren.

Medizinerin appelliert an Bürger

„Sprich: Jeder, der keinen negativen Test nachweisen kann, muss 14 Tage zu Hause bleiben“, fasst Haag-Milz zusammen. Die Medizinerin appelliert eindringlich an ihre Mitbürger im Landkreis, sich an diese Regelung zu halten: „Auch wenn wir im Landkreis Sigmaringen aktuell nur 5 Infizierte haben, zeigen die Beispiele aus anderen Landkreisen, wie rasch sich das Virus wieder ausbreiten kann, wenn Quarantäneauflagen nicht eingehalten oder Abstandsregeln oder das Maske-Tragen außer Acht gelassen wird.“

Warnende Beispiele aus der Umgebung

Der Bodenseekreis gelte als warnendes Beispiel. Dort gebe es mittlerweile wieder 25 Infizierte, nachdem unter anderem eine Reiserückkehrerin die Regeln missachtet hat.

Aber auch im Kreis Sigmaringen treten nun Infektionen bei Reiserückkehrern auf. Zwei Menschen, die aus dem Kosovo zurückgekehrt sind positiv getestet worden, schreibt das Gesundheitsamt.

Freiheiten selbst in der Hand

Landrätin Stefanie Bürkle schließt sich dem Appell an: „Wir alle wünschen uns, dass nach den Ferien wieder alle Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können, die Wirtschaft sich weiter erholt oder auch Veranstaltungen wieder stattfinden können. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Infektionszahlen weiter niedrig bleiben. Somit hat es jeder selbst ein Stück mit in der Hand, mit welchen Freiheiten oder auch Beschränkungen wir alle in den nächsten Wochen und Monate leben werden.“

Info: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss seine Kontaktdaten mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Adresse, Einreisedatum und Telefonnummer und, falls vorhanden, ein ärztliches Attest und das Laborergebnis übersenden.

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