Zollernalbkreis

Sicherheitswarnung zu nicht zugelassenen Defibrillatoren: Zollernalbkreis wohl nicht betroffen

21.08.2019

Von Pascal Tonnemacher

Sicherheitswarnung zu nicht zugelassenen Defibrillatoren: Zollernalbkreis wohl nicht betroffen

© Pascal Tonnemacher

Bevor der Notarzt da ist, können öffentliche Defibrillatoren wichtige Helfer bei der Ersten Hilfe sein. Vor einigen wird nun gewarnt – der Zollernalbkreis ist wohl nicht betroffen.

Derzeit warnen die Sozialministerien mehrerer Länder vor Sicherheitsrisiken durch Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1. Betreiber sollen die Geräte austauschen. Nach Informationen des DRK sind keine der bekannten und öffentlich zugänglichen Defibrillatoren im Zollernalbkreis betroffen.

Glück im Unglück für den Zollernalbkreis: Nach Informationen des Roten Kreuzes im Landkreis ist der Zollernalbkreis nicht vor einer Produktwarnung des Sozialministeriums betroffen.

Das schreibt in einer Pressemitteilung jüngst: „Der niederländische Hersteller Defiteq International B.V. bringt Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 seit Juli 2016 ohne gültiges CE-Zeichen unrechtmäßig auf dem EU-Markt in Verkehr. Es ist davon auszugehen, dass dies auch Ersatzteile und Zubehör wie Batterien und Elektroden der genannten Produkte betrifft.“

Defibrillatoren wurden jüngst erfasst

Im Rahmen der Aktion Herzsicherer Zollernalbkreis pflegt das DRK und der Landkreis derzeit alle bekannten und öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in eine App ein.

„Eine Überprüfung ergab, dass keiner der Defis von der Produktwarnung betroffen ist“, sagt DRK-Sprecher Dietmar Dieter. Die Angaben, die dafür zusammengetragen wurden, seien rund acht Wochen alt. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt das DRK dabei nicht.

Defis sollten ausgetauscht werden

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Die Sicherheit und Funktionalität der nicht konformen Defibrillatoren ist nicht gewährleistet. Es wird daher allen Betreibern dringend geraten, die Defibrillatoren auszutauschen und nicht mehr für die Anwendung bereitzustellen.“

Hersteller soll Bescheinigung gefälscht haben

Der Vertrieb der genannten Produkte war laut Ministerium untersagt worden. Die zuständige niederländische Behörde teilte dem Ministerium nun mit, dass der Hersteller die Produkte weiterhin produzierte und mit einer gefälschten Bescheinigung verkaufte. Der Rückruf der Produkte wurde angeordnet, lückenlose Informationen über den Vertrieb der Geräte sind aber nicht verfügbar.

Defibrillatoren sind Geräte zur Notfallbehandlung von Herzproblemen. Diese sogenannten „Schockgeber“ werden häufig als „Laiengeräte“ im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. Sie werden möglicherweise nicht im gleichen Maße gewartet wie vergleichbare Medizinprodukte für den professionellen Gebrauch, schreibt das Ministerium.

Ministerium betont die regelmäßige Wartung der Geräte

Das Ministerium für Soziales und Integration betont daher die Bedeutung der regelmäßigen Kontrolle des Displays und der Betriebsbereitschaft aller AED gemäß Gebrauchsanweisung und empfiehlt, Wartungen durchführen zu lassen. Insbesondere ist auf die Funktionalität der Batterien (Akkus) und Elektroden(-pads) bzw. den regelmäßigen Austausch der Batterien zu achten.

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