Jubiläum: Zehn Jahre Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Menschen im Zollernalbkreis

Von Pressestelle des Landratsamts

Kann ich weiter zuhause wohnen, wenn ich im Alter auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen bin? Wer erledigt später meine Bankgeschäfte? Wie erhalte ich als pflegender Angehöriger Unterstützung? Mit diesen Fragen setzen sich die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes täglich auseinander. Nun feiert die Beratungseinrichtung ihr zehnjähriges Bestehen.

Jubiläum: Zehn Jahre Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Menschen im Zollernalbkreis

Karin Warnat (oben von links) Heide Rath und Saskia Klemm sowie (unten von links) Elvira Kleiner, Dorothee Hummel-Wagner und Armin Rötzel beraten und unterstützen Menschen beim Thema Pflege.

Der Pflegestützpunkt ist ein fester Bestandteil in der sozialen Beratungslandschaft und wird aufgrund einer immer älter werdenden Gesellschaft zunehmend wichtiger. Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen fachkundige Beratung an und beraten die Bürger im Kreis kostenfrei, trägerneutral und vertraulich.

Es gibt drei Beratungsstellen

Drei Beratungsstellen gibt es im Zollernalbkreis – jeweils eine in den Mittelzentren Albstadt, Balingen und Hechingen. Die Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt. „Pflegebedürftigkeit ist ein sehr komplexes Thema“, weiß Heide Rath, langjährige Mitarbeiterin der Beratungsstelle Balingen. Sie stellt fest, dass sich in den letzten Jahren viel in der Pflegelandschaft getan hat: Durch den demografischen Wandel werden die Ressourcen knapper. Viele pflegende Angehörige sind berufstätig.

„Jede Pflegesituation ist anders. Das macht die Arbeit so vielschichtig und spannend“, ergänzt Dorothee Hummel-Wagner, die bereits seit acht Jahren in der Beratungsstelle Albstadt tätig ist. Häufige Fragestellungen sind die Beantragung von Leistungen der Pflegekasse oder die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oder Dauerpflegeplatz. Die ganzheitliche Beratung im Pflegestützpunkt findet meist mit Angehörigen oder den Pflegebedürftigen selbst statt. Freunde und Bekannte, Unternehmen, Seniorengruppen oder Vereine können sich ebenfalls an die Beratungsstellen wenden.

Belastung für pflegende Angehörige ist groß

„Es lohnt sich immer, einen Experten hinzuzuziehen“, rät Elvira Kleiner von der Beratungsstelle Albstadt. „Mit dem notwendigen Abstand können wir die Pflegesituation neutral betrachten und im geschützten Rahmen mit den Hilfesuchenden persönliche und manchmal sensible Themen besprechen und bei der Umsetzung begleiten“. Die Berater sind sich einig, dass vor allem pflegende Angehörige einer hohen Belastung ausgesetzt sind, weil sie sich 24 Stunden und sieben Tage die Woche verantwortlich fühlen. „Wir suchen dann gemeinsam mit den Angehörigen Möglichkeiten zur Entlastung und sorgen dafür, dass diese Hilfe auch angenommen wird“, fügt Rath hinzu.

Man sollte frühzeitig handeln

Armin Rötzel von der Beratungsstelle in Hechingen rät, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Zukunft zu machen. Denn viele Betroffene nehmen die Beratungsangebote erst wahr, wenn bereits Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für Angehörige ist es dann hilfreich zu wissen, wie die Person über lebensverlängernde Maßnahmen denkt und eine Patientenverfügung besitzt. „Diese Punkte können dazu beitragen, dass Angehörige in Notsituationen schnell reagieren können. In einer präventiven Beratung helfen wir dabei, sich mit diesen wichtigen Themen auseinanderzusetzen“.

Oft ist das Thema Pflege jedoch immer noch ein Tabu-Thema. „Man wird mit der eigenen Vergänglichkeit und den schweren Zeiten im Leben konfrontiert. Deshalb wird diese Angelegenheit so lange ignoriert, bis keine andere Möglichkeit mehr vorhanden ist“, gibt Karin Warnat von der Beratungsstelle Balingen zu bedenken.

Informationen auf der Website

Informationen zum Pflegestützpunkt gibt es auf der Website des Landratsamts und in den Beratungsstellen. Finanziert wird die Beratung zu zwei Dritteln durch die Kranken- und Pflegekassen und zu einem Drittel durch den Zollernalbkreis als geschäftsführendem Träger.