Schulkind des Balinger Gymnasiums mit Coronavirus infiziert: Mehrere Schüler in Quarantäne

Von Benjamin Rebstock

Am Gymnasium in Balingen hat sich ein Schulkind mit dem Coronavirus infiziert. Einzelne Schüler der Klasse 7a wurden in Quarantäne geschickt. Wann eine Quarantäne notwendig ist, entscheidet das Gesundheitsamt.

Schulkind des Balinger Gymnasiums mit Coronavirus infiziert: Mehrere Schüler in Quarantäne

Am Gymnasium Balingen ist ein Schulkind am Coronavirus erkrankt.

Am Gymnasium in Balingen hat sich ein Schulkind der Klasse 7a mit dem Coronavirus infiziert. Das bestätigte Schulsprecherin Nina Hamberger auf Anfrage des ZOLLERN-ALB-KURIER.

Einzelne Schüler der Klasse sind in Quarantäne

Nur einzelne Schüler der Klasse seien von der angeordneten Quarantäne des Gesundheitsamts betroffen.

Für den Rest geht der Unterricht wie gewohnt weiter. Wie viele Jungen und Mädchen sich aktuell in Quarantäne befinden, darüber wurden keine Angaben gemacht.

Unterrichtsbedingungen werden überprüft

Doch wann muss ein Schüler in Quarantäne und wer entscheidet darüber? Grundsätzlich sind es die Gesundheitsämter, die über die Quarantäne entscheiden. Dabei handelt es sich jedes Mal um Einzelfallentscheidungen, wie Marisa Hahn, Pressesprecherin des Landratsamts Zollernalbkreis, erklärte.

Dieser geht eine intensive Prüfung der Unterrichtsbedingungen und privaten Kontakte voraus. Dabei wird beispielsweise darauf geachtet, wie oft die Räume gelüftet werden, ob ein Mund- und Nasenschutz getragen wird und ob die Abstandsregeln eingehalten werden.

Personen werden in Kategorien eingeteilt

Auf Grundlage dieser Prüfung teilt das Gesundheitsamt Kontaktpersonen in zwei Kategorien ein: Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen mit engem Kontakt, die ein höheres Infektionsrisiko haben. Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind Personen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten.

Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung wird entschieden, ob einzelne Mitschüler oder gegebenenfalls die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden.

Erneuter Test nur bei schwerem Krankheitsverlauf nötig

Hahn erklärte, dass Infizierte bei einem schwachen Krankheitsverlauf nach Ende der Quarantäne nicht erneut getestet werden. Nur, wenn die Person schwer erkrankt ist, müsse ein negatives Testergebnis vorliegen.

Dass am Balinger Gymnasium ein Corona-Fall eintritt, kommt für Schulleiterin Michaela Mühlebach-Westfal nicht unerwartet. „Ich wäre überrascht, wenn so eine große Schule wie wir keinen Corona-Fall hätte“, erklärt sie. Sie betont, dass das Gesundheitsamt im engem Austausch mit der Schule stehe.