Schlappe für Bürgerinitiative: Räte lehnen drittes Begehren ab

Von Nicole Leukhardt

Der Dotternhausener Gemeinderat hat am Mittwochabend das dritte Bürgerbegehren zum Kalksteinabbau auf dem Plettenberg abgewiesen. Wieder waren es Formfehler, die zum Nein der Räte führten.

Schlappe für Bürgerinitiative: Räte lehnen drittes Begehren ab

Zahlreiche Zuhörer verfolgen das Geschehen im Dotternhausener Rathaus. Der Sprecher der Bürgerinitiative, Norbert Majer (vorne rechts), legt am Sitzungstisch dar, warum das Bürgerbegehren aus seiner Sicht rechtens ist.

Bevor Bürgermeisterin Monique Adrian die drei Vertrauensleute Norbert Majer, Renate Richter und Günter Schäfer an den Ratstisch bitten konnte, schauten das Gremium und auch die zahlreichen Zuhörer immer wieder auf die Uhr. Der Anwalt der Gemeinde, Kai-Markus Schenek hatte sich verspätet. Ohne seine Anwesenheit, das betonte Norbert Majer, sei die Anhörung der Bürgerinitiative sinnlos.

Dennoch verlas der Sprecher der Bürgerinitiative und Altbürgermeister seine mehrseitige Rede zum dritten Bürgerbegehren und zu den Gutachten des Rechtsanwalts, der schließlich doch eintraf. Dieser hatte in einer ersten Stellungnahme vom 6. Oktober der Gemeinde Dotternhausen empfohlen, das Bürgerbegehren zuzulassen. Seine Ansicht hatte er nach einer Vorortbesichtigung allerdings revidiert. In einer Einschätzung vom 24. Oktober kam er zu der gegenteiligen Meinung, die sich auch mit der der Kommunalbehörde deckt. „Man sollte sich die Dinge tatsächlich immer selbst anschauen“, räumte er ein.

Zwei wesentliche Argumente

Der Anwalt des Büros Iuscomm baute die letzlich gültige Empfehlung, das Bürgerbegehren abzuweisen, auf zwei wesentlichen Argumenten auf. Zum einen sei die Begründung, eine Resthochfläche mit 250 Metern Breite in Richtung Hausen und auch in Richtung Ratshausen bestehen zu lassen, geografisch zu ungenau. „Gehen Sie von dem Horizont der Menschen aus, die nicht dieselben Vorkenntnisse haben wie Sie“, erklärte Schenek. Denn entscheidend sei allein die Sicht und das Wissen des Unterschreibenden.

Majer hatte diese Begründung zuvor in seinen Ausführungen als Unsinn bezeichnet. Jedem Kind ab zwölf Jahren und jedem Greis sei klar, was mit den Flächenangaben gemeint sei. Er dagegen könnte mit dem Begriff der geforderten Tiefe nichts anfangen.

Auch den zweiten Kritikpunkt des Rechtsexperten, die Bürgerinitiative hätte bei dem Bürgerbegehren keinerlei Angaben zur Kostendeckung gemacht, wollte Majer nicht gelten lassen. „Die Ablehnungsgründe sind an den Haaren herbei gezogen“, beschwerte er sich. Es sei der Initiative nicht zumutbar, Kosten auch nur annähernd abzuschätzen, die bei einer Zustimmung zum Bürgerbegehren auf die Gemeinde zukämen. „Sie müssen die Kosten auch nicht benennen, aber darauf hinweisen, dass der Gemeinde durch das verkleinerte Abbaugebiet Mindereinnahmen entstehen“, entgegnete der Anwalt.

Die Räte hatten am Mittwochabend die Aufgabe, das Bürgerbegehren rechtlich einzuschätzen. „Sie haben keinen Ermessensspielraum“, gab der Anwalt zu bedenken. „Wenn Sie heute mit der juristischen, fachlichen oder tatsächlichen Bewertung überfordert sind, empfehlen wir Ihnen, die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen“, legte Norbert Majer dem Gremium abschließend nahe. Dieses sah sich jedoch nach kurzer Beratung und einiger Fragen durchaus in der Lage, abzustimmen und lehnte mit der Enthaltung von Markus Schnekenburger das Bürgerbegehren mehrheitlich ab.