Albstadt

Ruhe für alle: Lautlinger Ortschaftsrat fordert Tempo 30 auf ganzer Länge

10.09.2019

Von Dagmar Stuhrmann

Ruhe für alle: Lautlinger Ortschaftsrat fordert Tempo 30 auf ganzer Länge

© Dagmar Stuhrmann

Tempolimit auf der Ortsdurchfahrt hat sich bewährt, die Lärmbelastung ist gesunken: Auf Höhe der Jet-Tankstelle endet jedoch die nächtliche 30er-Zone. Der Lautlinger Ortschaftsrat spricht sich für eine Verlängerung bis zur Ortstafel aus.

Das Gremium ist sich einig: Die nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung soll bis zum Ortsende gelten und nicht bereits bei der Tankstelle enden.

Der Lautlinger Ortschaftsrat ist sich einig: Das Gremium hat sich am Montagabend einstimmig für eine Verlängerung der nächtlichen Tempo-30-Zone ausgesprochen. Nach Ansicht der Räte sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung in Richtung Laufen bis zum Ortsende ausgeweitet werden. Laut Ortsvorsteher Heiko Peter Melle soll ein entsprechender Antrag beim städtischen Amt für öffentliche Ordnung gestellt werden.

Unglückliche Situation

Bislang wird die Tempo-30-Vorgabe bereits auf Höhe Jet-Tankstelle aufgehoben. Auf den restlichen Metern Ortsdurchfahrt dürfen – wie am Tag – auch zwischen 22 und 6 Uhr 50 Stundenkilometer gefahren werden. Aus Sicht des Ortschaftsrats eine unglückliche Situation, da sich auch auf diesem von der Temporeduzierung ausgenommenen Abschnitt Wohnhäuser befinden.

Keine durchgehende Wohnbebauung?

Melle verhehlt nicht, dass der Ortschaftsrat sich nicht viel Hoffnung macht, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird. Es gebe entsprechende Gesetzesvorgaben, nach denen Tempo-30-Beschränkungen nur dort genehmigt würden, wo es eine durchgehende Wohnbebauung gebe.

„Alle Bürger haben ein Recht auf Ruhe“

Dennoch sei es wichtig, seine Position deutlich zu machen: „Alle Lautlinger Bürger haben ein Recht auf Ruhe“, begründet Ortsvorsteher Melle den Vorstoß des Gremiums, das sich seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern bewusst sei.

Lärmaktionsplan ist die Grundlage

Der Albstädter Gemeinderat hat im September 2018 entsprechend der Lärmaktionsplanung Stufe II ein nächtliches Tempolimit für drei Albstädter Straßen beschlossen.

Tempo 30 nachts in drei Straßenabschnitten

Ende Juni 2019 wurde Beschluss in die Tat umgesetzt und auf nachfolgenden Straßenabschnitten während der Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgewiesen: In der Schillerstraße in Ebingen zwischen Gebäude Schillerstraße 4 und Schillerstraße 123, in der Berliner Straße in Ebingen zwischen Gebäude Berliner Straße 26 und Gebäude Berliner Straße 76 und eben, wie von der Stadt vorgeschlagen, in der Lautlinger Ortsdurchfahrt zwischen Gebäude Ebingertalstraße 48/1 und Gebäude Laufener Straße 54.

Da bei Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Lärmschutzgründen die Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich ist, wurde der Beschluss dem Regierungspräsidium Tübingen vorgelegt und von diesem genehmigt.

Strategien und Maßnahmen

Basierend auf einer EU-Richtlinie sind Kommunen verpflichtet, bei Hauptverkehrsstraßen mit entsprechender Verkehrsbelastung einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Damit sollen Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und -vermeidung in hoch belasteten Bereichen entwickelt werden.

Spitzenwerte werden nicht mehr erreicht

Wie der Gemeinderatsvorlage vom September 2018 zu entnehmen ist, wird die Anzahl der Personen, die in der Nacht einem Lärmpegel von über 60dB(A) ausgesetzt sind, im Falle der Geschwindigkeitsbegrenzung in Lautlingen in den Nachtstunden auf 62 Personen beziehungsweise 34 Wohngebäude reduziert.

Stufe III ist in Arbeit

Belastungen oberhalb von 65 dB(A), die vor dem nächtlichen Tempolimit berechnet worden seien, sollen nun gar nicht mehr erreicht werden. Laut Sarah Braun, Pressesprecherin der Stadt Albstadt, wird die Lärmaktionsplanung fortgeschrieben. Stufe III ist derzeit in Arbeit.

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