Rosenfelder Gemeinderat streitet über Baulandausweisung: Es gilt gleiches Recht für alle

Von Rosalinde Conzelmann

Die Fortschreibung des Flächennutzungplans 2035 hat im Gemeinderat einen Streit über weitere mögliche, vor allem aber nicht (mehr) mögliche Ausdehnungen entfacht. Die Ortsteile würden sich gerne vergrößern, weil die Nachfrage nach Bauplätzen riesig ist. Diese Begehren kollidieren mit den Vorgaben im Flächennutzungsplan, der Neuausweisungen von Baugebieten nur im Tausch vorsieht und Innen- vor Außenentwicklung als oberste Maxime hat.

Rosenfelder Gemeinderat streitet über Baulandausweisung: Es gilt gleiches Recht für alle

Die Ausweisung von neuem Bauland, wie hier in Bickelsberg, wird in der Zukunft immer schwieriger.

Vor allem Heiligenzimmern sieht sich in der Verliererrolle. Ortsvorsteher Klaus May kämpfte für ein weiteres Baugebiet – ohne Erfolg. Rosenfelds Bürgermeister Thomas Miller ließ sich auf keine Kompromisse ein und sprach ein Machtwort: „Es gilt gleiches Recht für alle.“ Im Übrigen, betonte der Stadtchef, lasse der Gesetzgeber in dieser Frage nicht mit sich reden: „Wir würden das nicht durchbekommen.“

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes 2035 beschäftigt Rosenfeld schon seit geraumer Zeit. Im alten Jahre haben sich die Ortschaftsräte intensiv mit der zukünftigen Entwicklung ihrer Stadtteile befasst, ihre Wünsche angemeldet und jeweils eine Bestandsaufnahme gemacht.

Planungssicherheit bis 2035

Wie Stephan Kempka vom Balinger Planungsbüro Fritz und Grossmann in der Sitzung erläuterte, stammt der derzeitig gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2005. Der übliche Planungshorizont von 15 Jahren ist somit erreicht. Da alle Bauflächen entweder bebaut oder nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der Entwurf, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Kommune gesteuert wird, bis ins Jahr 2035 fortgeschrieben.

Wie Kempka ausführte, liegt das Flächenpotenzial für Rosenfeld bei insgesamt 24,24 Hektar; der Bedarf bis 2035 bei 4,523 Hektar. „Realistisch aktivierbar sind neun Hektar“, informierte er.

Aus eins mach zwei

In der Kernstadt soll die 5,5 Hektar große, geplante Wohnbaufläche Hinter Lau zurückgenommen und dafür zwei neue Baugebiete (Steinbrunnengärten mit 2,7 Hektar und Weingärten/Schlosser mit rund drei Hektar) eingestellt werden. Ein Teil der Fläche Hinter Lau soll für Gewerbe vorgehalten werden. Die Erweiterung des Gewerbegebiets Dornbrunnen um 15 Hektar liegt in einen regionalen Grünzug, in dem nicht gebaut werden darf. Hier hat die Stadt aber eine Ausnahmeregelung erzielen können. „Es ist mit dem Regionalverband vereinbart, dass die Flächen zurückgenommen werden“, so Kempka.

Sonderbaufläche für Freizeitareal

In Bickelsberg sind die Ausweisung mehrerer Grundstücke im Ort als Bauplätze, Affolter als Schuppengebiet und Stützengärtner als Gewerbefläche vorgesehen. Das Gelände für das geplante Freizeit- und Sportareal wird als Sonderbaufläche in den Plan aufgenommen.

Ein anderes Gebiet

In Brittheim wird anstelle der Wohnbaufläche Hummelberg das Gebiet Brühl ausgewiesen. Ebenso werden der Bebauungsplan Turmstraße, zwei Kleingartengebiete, das Schuppengebiet aus 2006 und die Sternwarte als Fläche für Gemeinbedarf im Entwurf dargestellt.

Heiligenzimmern will mehr

In Heiligenzimmern wird die Erweiterung des Baugebietes Kohl-Hofäcker III aufgenommen. Laut Planer hat Heiligenzimmern ein weiteres Baugebiet im Gewann Kugelwasen/Greutrain nördlich des Ortes angemeldet, weil die Nachfrage nach Bauland so groß ist. Die Verwaltung habe sich dagegen ausgesprochen, so Kempka. Aufgenommen wird zudem eine Erweiterungsfläche für den Jakobshof und die Erweiterung des Gewerbegebiets Seewiesen. Für das Schuppengebiet ist eine Erweiterung von 0,43 Hektar vorgesehen und der Bogenschießplatz sowie die Fischteiche werden künftig als Bestand aufgeführt.

Fragezeichen beim Schuppengebiet

In Isingen ist das zukünftige Schuppengebiet ein großes Thema. Nachdem „Hinter Hofen“ aufgrund von Anliegerprotesten zurückgenommen wurde, wird jetzt „Reizle“ favorisiert. Die Fläche liegt aber im regionalen Grünzug. „Wir müssen abwarten, ob es die Behörden dennoch mittragen würden“, so Kempka. Das neue Baugebiet Vor Loh, die dritte Änderung „Ob der Kirche“ und der Spielplatz Hof werden neu aufgenommen.

In Leidringen werden eine Grünfläche beim Sportplatz, die Schuppengebiete Isinger Weg und Geißen sowie die gewerbliche und gemischte Fläche „Brühl“ aufgenommen.

In Täbingen werden eine gewerbliche Fläche in eine gemischte umgewandelt, eine Abrundungssatzung für die geplante Erweiterung eines Elektrobetriebs in der Brühlstraße und die Fischteiche als Grünfläche in den Entwurf aufgenommen. Zwei ausgewiesene Flächen als Gemeinbedarf werden zurückgenommen.

Wird Kernstadt bevorzugt?

Klaus Mays Appell, für Heiligenzimmern eine Ausnahme zu machen, fand kein Gehör. Da nutzte auch die Schützenhilfe seiner Ratskollegin Luise Lohrmann nichts, die beteuerte, dass alle Leerstände akribisch überprüft wurden und Häuslebesitzer direkt angesprochen wurden. „Wir haben den Konsens, dass wir keine Neuausweisungen machen“, erklärte Miller. Man habe sich in allen Ortsteilen darauf geeinigt, stellte er unmissverständlich klar.

Gegen die Kritik von Andrea Stocker, dass Rosenfeld neue Flächen (auf Bickelsberger Gemarkung) kriegt und die anderen Ortsteile nicht, verwahrte sich Miller, weil es sich um einen Flächentausch handle. Erbost meinte er: „Wenn wir so anfangen, werden wir nicht fertig.“

Alle müssen gleich verfahren

Horst Lehmann pflichtete dem Stadtchef bei. Er gönne ja jedem Ortsteil sein Baugebiet, aber Leidringen konzentriere sich nun auf innerörtliche Potenziale. „Wir müssen gleich verfahren“, lautete sein Appell.

Mit sechs Gegenstimmen wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst – ohne Berücksichtigung des Heiligenzimmerner Wunsches. Wie Kempka ausführte, wird der Entwurf nun öffentlich ausgelegt, bevor er im Gemeinderat nochmals beraten und beschlossen wird.