Stetten a.k.M.

Rewe kann nach Stetten a.k.M. kommen, jetzt muss Rewe nur noch wollen

28.04.2021

Von Susanne Grimm

Rewe kann nach Stetten a.k.M. kommen, jetzt muss Rewe nur noch wollen

© Susanne Grimm

Auf diesem Areal neben der Firma Primion und direkt an der L 218 soll der neue Rewe-Markt entstehen.

Der Stettener Gemeinderat hat in einer Sondersitzung den ersten Schritt zur Realisierung eines Lebensmittelmarktes mit Vollsortiment vollzogen.

Am Dienstagabend hat das in der Hohenzollernhalle in Frohnstetten tagende Gremium das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vollsortimenter“ und die hierzu benötigten örtlichen Bauvorschriften einstimmig beschlossen.

Bebauungsplan auf den Weg gebracht

Dazu billigte der Rat den Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 11. Februar 2021, das ermöglicht die frühzeitige öffentliche Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden. In der Sitzung, die nur diesen einen Tagesordnungspunkt auf der Agenda hatte, waren neben zahlreichen interessierten Bürgern auch die Stadtplaner Matthias Heumos und Christopher Berberich von der Sieber Consult GmbH aus Lindau anwesend.

Auch Einzelhandel profitiert

Bevor die Fachleute näheren Einblick in die Planungen gaben, erläuterte Bürgermeister Maik Lehn die Hintergründe des Vorhabens. Nicht nur seitens der Bevölkerung seien immer wieder Bitten an den Verwaltungschef herangetragen worden, dafür zu sorgen, dass nach der Schließung des Edeka vor rund zehn Jahren wieder ein Vollsortimenter in der Heuberggemeinde eröffnet.

Der Kaufkraftabfluss durch diese Schließung brachte für den örtlichen Einzelhandel deutliche Einbußen, denn nicht wenige Kunden aus den umliegenden Gemeinden haben sich seither in ihrem Kaufverhalten umorientiert und sind weggeblieben.

Letztendlich liegt’s am Kunden

Im vergangenen Jahrzehnt hätten sich viele Veränderungen in der Stettener Einkaufslandschaft ergeben, ohne dass die Gemeinde in die Überlegungen mit eingebunden war - „was wünschenswert gewesen wäre“, so Lehn. Denn „nur wenn Kaufkraft vor Ort bleibt, können alle einen Mehrwert daraus schöpfen“. Aber er machte auch deutlich, dass es letztendlich am Kunden liegt, ob die Einkaufsvielfalt vor Ort erhalten bleibt: „Der Käufer entscheidet, wo er einkaufen möchte“.

Rewe kann nach Stetten a.k.M. kommen, jetzt muss Rewe nur noch wollen

© Susanne Grimm

Die Sondersitzung des Stettener Gemeinderates in der Hohenzollernhalle in Frohnstetten wurde von zahlreichen Zuhörern verfolgt - mit dem gebotenen Abstand der Corona-Regeln.

Aufgabe der Politik sei es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, aber die Entscheidung, Vorhandenes zu nutzen, „bleibt jedem selbst überlassen“. Ein weiterer Gesichtspunkt spreche für einen Vollsortimenter im Ort, nämlich die Bundeswehr. Lehn: „Stetten a.k.M. ist der zehntgrößte Bundeswehrstandort der Bundesrepublik – auch für die Soldaten erhöht ein umfangreicheres Angebot die Attraktivität“.

Unter acht Standorten die Wahl getroffen

Der Rathauschef erläuterte die Auswahl des Standorts des künftigen Rewe-Marktes, der neben der Firma Primion an der L 218 gebaut werden soll (wir haben berichtet). Unter acht geprüften Standorten sei dieser der geeignetste gewesen, denn er vereine alle siedlungsstrukturellen und städtebaulichen Kriterien auf sich. Außerdemn bilde er eine Scharnierfunktion zur Lagerstraße, dem Sitz vieler Einzelhändler, sowie der Bundeswehr und den Wohngebieten.

Gemeinde bekommt „Maßanzug“

Die Stadtplaner stellten das Plangebiet, die Rechtsgrundlagen und die Besonderheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Heumos bezeichnete diesen als „Maßanzug“, denn er garantiere, „dass Sie nur das bekommen, was wirklich geplant ist“, so seine Versicherung den Räten gegenüber.

Hierin sei genau festgelegt, was zulässig ist und was nicht überschritten werden darf. Der Plan umfasst nicht nur Art, Umfang und Nutzung des Vorhabens, beinahe jede Einzelheit ist festgeschrieben wie beispielsweise die Höhe der Werbeanlagen, der Bodenbelag der Stellplätze, die Behandlung von Niederschlagswasser oder Materialien für die Dacheindeckung.

Dem Zufall wird nichts überlassen

Dieser Plan ist übrigens für jeden Interessierten auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Auch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind ausführlich dargestellt. So sollen beispielsweise für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insekten- und staubdichte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten-schonende Lampentypen mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von acht Metern über der Geländeoberkante zulässig sein. Eine Beleuchtung von Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, sei unzulässig, ebenso die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden.

Erster Schritt fürs öffentliche Verfahren

Die Flach- und Pultdächer im Geltungsbereich sollen zum großen Teil mit einer extensiven Dachbegrünung mit standortgerechten Pflanzen zu versehen und dauerhaft zu erhalten werden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss können jedoch noch Änderungen eingearbeitet werden, die von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange als notwendig erachtet werden. Auch die eigentlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Flächenverbrauch werden noch kommen, sagte Heumos auf eine entsprechende Frage von Ratsmitglied Florian Dreher. Bürgermeister Lehn unterstrich, dass dieser Abend der erste Schritt für das öffentliche Verfahren gewesen sei: „Wir müssen erst die Stellungnahmen abwarten“.

Diesen Artikel teilen: