Hechingen, Geislingen

Revision als unbegründet verworfen: Urteil im Binsdorfer Mordprozess ist rechtskräftig

31.03.2020

von Pressemitteilung des Landgerichts Hechingen

Revision als unbegründet verworfen: Urteil im Binsdorfer Mordprozess ist rechtskräftig

© Pascal Tonnemacher

Das Landgericht in Hechingen.

Im Oktober wurde ein 48-Jähriger wegen Mordes an seiner Mutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Strafurteil des Landgerichts Hechingen vom 21. Oktober 2019, durch das er wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, als unbegründet verworfen. Dies teilte das Landgericht am Dienstagmorgen mit.

Angeklagter sticht 80-jähriger mit Messer in den Bauch

Der zur Tatzeit 48-jährige Angeklagte aus Grosselfingen hatte nach innerfamiliärem Streit seiner nichtsahnenden 80-jährigen Mutter am 24. März 2019 in Binsdorf einen lebensgefährlichen Messerstich in den Bauch versetzt, an dessen Folgen das Tatopfer nach Notoperationen und intensivmedizinischer Behandlung am 26. Juni 2019 verstorben war.

Mit dieser Bestätigung durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil vollumfänglich rechtskräftig geworden.

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