Albstadt

Raubüberfall in Truchtelfingen nicht vorgetäuscht: Kriminalpolizei Balingen ermittelt wieder

14.09.2020

Von Pascal Tonnemacher

Raubüberfall in Truchtelfingen nicht vorgetäuscht: Kriminalpolizei Balingen ermittelt wieder

© Dagmar Stuhrmann

Nachdem der Mann vor dem Amtsgericht Albstadt freigesprochen wurde, ermittelt die Polizei wieder (Symbolfoto).

Die Kriminalpolizei Balingen ermittelt wieder rund um einen Vorfall im September 2019 in Truchtelfingen. Ende Juli war ein 55-Jähriger vom Vorwurf freigesprochen worden, diesen Raubüberfall auf sich vorgetäuscht zu haben, um Erwerbsminderungsrente zu kassieren. Näheres zum Ermittlungsstand war aber nicht zu erfahren.

Es klang nach einem cleveren Schachzug eines Betrügers, der dank kritischer Ermittler aufgeflogen ist.

Doch die Anklage der Staatsanwaltschaft hielt am 22. Juli dieses Jahres vor der Richterin am Amtsgericht in Albstadt – wie berichtet – nicht stand.

Jugendliche sollen 55-Jährigen überfallen und ausgeraubt haben

Der Vorwurf damals: Ein 55-Jähriger soll einen Raubüberfall auf sich selbst an einem späten Septemberabend vorgetäuscht haben. Wegen der Tatfolgen soll er sich dann Erwerbsminderungsrente erschlichen haben.

Angezeigt hatte der Mann, dass eine Jugendgruppe ihn in der Nähe des Rewe-Marktes in Truchtelfingen nach dem Einkaufen am Spätabend attackiert und Einkäufe, Geldbeutel und Handy gestohlen hätten.

Freispruch für den mutmaßlich Überfallenen

Am Ende stellte sich heraus: Das war zwar eine sehr undurchsichtige Sache mit einigen Widersprüchen, die Kooperation des mutmaßlichen Opfers mit den Ermittlern hätte zudem besser sein können.

Doch für eine Verurteilung wegen des Vortäuschens einer Straftat reichte die Beweislage nicht aus. Also: Freispruch.

Mutmaßlicher Täter soll mit Überfall geprahlt haben

Was an diesem Tag zum Knackpunkt wurde: Ein Zeuge im Prozess rund um den Brand der Albstädter Gaststätte Schlitzohr hatte einen dort Angeklagten beschuldigt, mit eben dem Überfall auf den 55-Jährigen in Truchtelfingen geprahlt zu haben.

Vernommen wurden die dort Beschuldigten und der Zeuge aber damals nie. Die Richterin dazu: „Das wäre sinnvoll gewesen.“ Der Kriminalbeamte im Zeugenstand mutmaßte, dass es versehentlich vergessen wurde, weil die Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft gewechselt hatte.

Beamte ermitteln wieder

Das wird nun nachgeholt, wie von Staatsanwaltschaft und Polizei auf Anfrage zu erfahren ist. Die Kriminalpolizei ermittelt also wieder in diesem Fall. Wie lange schon, war nicht zu erfahren. Ebenfalls ist unklar, ob die Tatverdächtigen und Zeugen bereits vernommen worden sind.

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